Was passiert, wenn ein Unfallgeschädigter die Reparatur seines Autos nicht vorfinanzieren kann, sich der gegnerische Versicherer aber mit der Regulierung Zeit lässt? Laut einem Urteil aus Coburg muss der Versicherer für die dadurch verlängerte Mietwagennutzung aufkommen. Kann ein Unfallgeschädigter die Reparatur seines Fahrzeugs mangels finanzieller Mittel nicht vorfinanzieren, muss der Kfz-Versicherer das Verzögerungsrisiko tragen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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