Unterhaltszahlungen an den getrenntlebenden Ehepartner können steuerlich künftig schon im Jahr der Trennung berücksichtigt werden. Das FG Düsseldorf sieht den Sonderausgabenabzug bei gewählter Einzelveranlagung als zulässig an. Vermutlich muss aber der BFH für endgültige Klarheit sorgen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat ein steuerlich relevantes Urteil für Unterhaltspflichtige erstritten. Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf hat demnach entschieden: Wer dem getrenntlebenden Ehepartner ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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