Vaduz (ots) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. August 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Der Landtag hatte die Vorlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) im Juni 2026 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die in der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Landtagssitzung durch die Regierung beantwortet wurden. Diese betreffen insbesondere die organisatorische Trennung von "Markt" und "Marktfolge", Klarstellungen zur Trennung der Begriffe "Markt" und "Marktfolge" und die Festlegung einer angemessenen Karenzentschädigung. Weitere Anpassungen betreffen die Abstimmung mit noch nicht in Kraft getretenen gesellschaftsrechtlichen Änderungen im Bereich grenzüberschreitender Umstrukturierungen und redaktionelle Korrekturen. Aufgrund von Verzögerungen bei der EWR-Übernahme wird die Richtlinie (EU) 2024/2994 vorläufig aus dem Gesetzespaket ausgeklammert und später umgesetzt.
Abschluss der Basel-III-Reform
Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) werden durch Anpassung des Bankengesetzes und betroffener Spezialgesetze vollständig in nationales Recht überführt. Damit wird die Basel-III-Reform abgeschlossen und der liechtensteinische Aufsichtsrahmen an aktuelle europäische Standards angeglichen. Erfasst sind insbesondere die Banken-, Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht, wodurch Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems gesichert werden. Die Vorlage gewährleistet eine kohärente Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts, stärkt die Rechtsklarheit und stellt die laufende Anpassung an europäische Entwicklungen sicher.
Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im Oktober 2026 in zweiter Lesung behandeln. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
Pressekontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Eve Beck, Generalsekretärin
T +423 236 74 37
eve.beck@regierung.li
Original-Content von: Fürstentum Liechtenstein, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.ch/de/pm/100000148/100941791
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag, 25. August 2026, die Stellungnahme betreffend die Abänderung des Bankengesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet. Der Landtag hatte die Vorlage zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) im Juni 2026 in erster Lesung beraten. Das Eintreten auf die Gesetzesvorlage war unbestritten.
Mit der Stellungnahme beantwortet die Regierung die in der ersten Lesung im Landtag aufgeworfenen Fragen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Landtagssitzung durch die Regierung beantwortet wurden. Diese betreffen insbesondere die organisatorische Trennung von "Markt" und "Marktfolge", Klarstellungen zur Trennung der Begriffe "Markt" und "Marktfolge" und die Festlegung einer angemessenen Karenzentschädigung. Weitere Anpassungen betreffen die Abstimmung mit noch nicht in Kraft getretenen gesellschaftsrechtlichen Änderungen im Bereich grenzüberschreitender Umstrukturierungen und redaktionelle Korrekturen. Aufgrund von Verzögerungen bei der EWR-Übernahme wird die Richtlinie (EU) 2024/2994 vorläufig aus dem Gesetzespaket ausgeklammert und später umgesetzt.
Abschluss der Basel-III-Reform
Die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/1619 (CRD VI) werden durch Anpassung des Bankengesetzes und betroffener Spezialgesetze vollständig in nationales Recht überführt. Damit wird die Basel-III-Reform abgeschlossen und der liechtensteinische Aufsichtsrahmen an aktuelle europäische Standards angeglichen. Erfasst sind insbesondere die Banken-, Wertpapier- und Finanzmarktaufsicht, wodurch Funktionsfähigkeit und Stabilität des Finanzsystems gesichert werden. Die Vorlage gewährleistet eine kohärente Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts, stärkt die Rechtsklarheit und stellt die laufende Anpassung an europäische Entwicklungen sicher.
Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich im Oktober 2026 in zweiter Lesung behandeln. Die Änderungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die von der Regierung verabschiedete Stellungnahme kann bei der Regierungskanzlei oder über www.bua.regierung.li bezogen werden.
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