Ein Ehepaar störte sich an den Brummgeräuschen einer Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück. Das Landgericht Bielefeld musste klären, ob tieffrequente Geräusche eine wesentliche Beeinträchtigung darstellen. Entscheidend waren dabei vor allem die objektiven Messergebnisse. Das Landgericht Bielefeld (LG) hatte kürzlich mit einem Nachbarstreit zu tun, bei dem es um Lärmbelästigung durch eine Wärmepumpe ging. Ein Ehepaar wollte den Betrieb der Wärmepumpe auf dem Nachbargrundstück insbesondere während ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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