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Microsoft (MSFT): Bären-Falle oder Kursexplosion über 493 USD?

Ausbruchs-Check beim Software-Riesen!

Rückblick

Nach einer Konsolidierungs- und Bodenbildungsphase zwischen März und Juli (Bereich 350 bis 430 USD) hat die Aktie nach den jüngsten Zahlen einen kraftvollen Kurssprung (Gap-Up) vollzogen. Nach Erreichen des Hochs nahe 510 USD notiert der Kurs aktuell in einer engen Spannungszone.

Microsoft-Aktie: Chart vom 25.08.2026, Kürzel: MSFT Kurs: 488.30 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Das Widerstandsniveau bei ca. 493 USD bildet den Schlüsselbereich. Ein Ausbruch über diese Zone aktiviert das Breakout Setup mit Potenzial in Richtung 530 USD und darüber hinaus.

Mögliches bärisches Szenario

Unterhalb von ca. 480 USD bzw. dem Support des EMA 20 verliert das unmittelbar bullische Szenario an Schwung. Ein Schlusskurs unter der 20-Tagelinie würde zunehmenden Verkaufsdruck signalisieren.

Meinung

Der Haupttreiber bleibt das Segment Intelligent Cloud mit der Azure-Plattform, die dank der starken Nachfrage nach KI-Lösungen und Microsoft 365 Copilot kontinuierlich hohe zweistellige Wachstumsraten liefert. Microsoft übertraf im jüngsten Quartal die Erwartungen mit einem Gewinn je Aktie von 4,74 USD (Erwartung: 4,22 - 4,24 USD) und einem Umsatz von über 90 Mrd. USD deutlich. Mit einem erwarteten KGV für das laufende Geschäftsjahr von etwa 25 bis 27 notiert die Aktie im Vergleich zu den historischen Spitzenwerten (KGVs von 35 - 40) wieder in einem attraktiveren Bewertungsfenster.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 3.65 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 13.28 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Microsoft ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 26.08.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in MSFT hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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KI braucht Strom
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