Berlin (ots) -
Die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie in Deutschland werden sich im nächsten Jahr weiter verschlechtern. Grund dafür ist das am 10. Juli 2026 verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Dieses Spargesetz sieht unter anderem vor, dass zum 1. Januar 2027 der Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen von derzeit sieben auf 15,5 Prozent steigen wird.
Aus Sorge um den Pharmastandort Deutschland haben die Koalitionsfraktionen parallel zum BStabG einen Entschließungsantrag verabschiedet. Darin fordern sie, eine Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag macht, wie durch Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag die Arzneimittelproduktion sowie Investitionen in Wertschöpfung, Beschäftigung und resiliente Versorgung in Deutschland gefördert werden können.
Zum Start der Kommissionsarbeit an diesem Freitag hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Konzept erarbeitet, wie eine entsprechende Standortklausel ausgestaltet sein könnte. "Unser Vorschlag ist ein faires Angebot. Wir versuchen, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Wir wollen keine Pauschalleistungen nach dem 'Prinzip Gießkanne', sondern eine wirksame Standortförderung, die an eindeutige und nachprüfbare Kriterien gebunden ist", betont BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
Konkret, zusätzlich und nachweisbar
Maßgebliches Kriterium bei der Standortförderung ist für den BPI, dass es sich um konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen zur Sicherung, Modernisierung, Erweiterung, Diversifizierung oder Resilienz pharmazeutischer Produktions- und Lieferkettenstrukturen von Unternehmen in Deutschland handelt.
Unter dieser Voraussetzung sollen pharmazeutische Unternehmer für Arzneimittel, die dem um 8,5 Prozent erhöhten Abschlag unterliegen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Befreiung von diesem Aufschlag beantragen können. So wird sichergestellt, dass nicht die bloße Tatsache einer bereits bestehenden Produktion in Deutschland, sondern eine belastbare unternehmerische Entscheidung, diese Produktion zu erhalten, zu modernisieren, resilienter auszugestalten oder auszubauen, unterstützt wird.
Standortbindung und europarechtliche Leitplanken
Das BPI-Papier listet weitere Bedingungen auf, damit die Standortklausel ein regelgebundenes Förderinstrument mit nachvollziehbaren Zugangskriterien, Rechtsschutzmöglichkeiten und behördlicher Kontrolle wird. Eine mehrjährige Betriebs- und Standortbindung gehört ebenso zu den Voraussetzungen wie eine wirksame Kumulierungskontrolle, einen Nachweis der Investitionsfortschritte und Rückforderungsregelungen. Um das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht zu gefährden, schlägt der BPI darüber hinaus zeitliche Befristungen und Höchstbeträge vor.
Um eine Standortklausel gemeinschaftsrechtlich so gut wie möglich abzusichern, sind im BPI-Konzept europarechtliche Leitplanken enthalten. So darf die Regelung nicht allein an die deutsche Herkunft eines Arzneimittels oder an die Verwendung deutscher statt eingeführter Vorprodukte anknüpfen. Sie ist beihilferechtlich vorsorglich als notifizierungsbedürftige Maßnahme auszugestalten. Auch darf sie nur nach erfolgter Freistellung oder positiver Entscheidung der Europäischen Kommission vollzogen werden.
Pressekontakt:
Hermann Hofmann, Tel. 0176 127909-36, presse@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/21085/6340885
Die Rahmenbedingungen für die pharmazeutische Industrie in Deutschland werden sich im nächsten Jahr weiter verschlechtern. Grund dafür ist das am 10. Juli 2026 verabschiedete Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG). Dieses Spargesetz sieht unter anderem vor, dass zum 1. Januar 2027 der Herstellerabschlag für pharmazeutische Unternehmen von derzeit sieben auf 15,5 Prozent steigen wird.
Aus Sorge um den Pharmastandort Deutschland haben die Koalitionsfraktionen parallel zum BStabG einen Entschließungsantrag verabschiedet. Darin fordern sie, eine Kommission einzusetzen, die einen Vorschlag macht, wie durch Ausnahmen vom zusätzlichen Herstellerabschlag die Arzneimittelproduktion sowie Investitionen in Wertschöpfung, Beschäftigung und resiliente Versorgung in Deutschland gefördert werden können.
Zum Start der Kommissionsarbeit an diesem Freitag hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) ein Konzept erarbeitet, wie eine entsprechende Standortklausel ausgestaltet sein könnte. "Unser Vorschlag ist ein faires Angebot. Wir versuchen, die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Wir wollen keine Pauschalleistungen nach dem 'Prinzip Gießkanne', sondern eine wirksame Standortförderung, die an eindeutige und nachprüfbare Kriterien gebunden ist", betont BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen.
Konkret, zusätzlich und nachweisbar
Maßgebliches Kriterium bei der Standortförderung ist für den BPI, dass es sich um konkrete, zusätzliche und nachweisbare Investitions- oder Erhaltungsentscheidungen zur Sicherung, Modernisierung, Erweiterung, Diversifizierung oder Resilienz pharmazeutischer Produktions- und Lieferkettenstrukturen von Unternehmen in Deutschland handelt.
Unter dieser Voraussetzung sollen pharmazeutische Unternehmer für Arzneimittel, die dem um 8,5 Prozent erhöhten Abschlag unterliegen, beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Befreiung von diesem Aufschlag beantragen können. So wird sichergestellt, dass nicht die bloße Tatsache einer bereits bestehenden Produktion in Deutschland, sondern eine belastbare unternehmerische Entscheidung, diese Produktion zu erhalten, zu modernisieren, resilienter auszugestalten oder auszubauen, unterstützt wird.
Standortbindung und europarechtliche Leitplanken
Das BPI-Papier listet weitere Bedingungen auf, damit die Standortklausel ein regelgebundenes Förderinstrument mit nachvollziehbaren Zugangskriterien, Rechtsschutzmöglichkeiten und behördlicher Kontrolle wird. Eine mehrjährige Betriebs- und Standortbindung gehört ebenso zu den Voraussetzungen wie eine wirksame Kumulierungskontrolle, einen Nachweis der Investitionsfortschritte und Rückforderungsregelungen. Um das Ziel der Beitragssatzstabilität nicht zu gefährden, schlägt der BPI darüber hinaus zeitliche Befristungen und Höchstbeträge vor.
Um eine Standortklausel gemeinschaftsrechtlich so gut wie möglich abzusichern, sind im BPI-Konzept europarechtliche Leitplanken enthalten. So darf die Regelung nicht allein an die deutsche Herkunft eines Arzneimittels oder an die Verwendung deutscher statt eingeführter Vorprodukte anknüpfen. Sie ist beihilferechtlich vorsorglich als notifizierungsbedürftige Maßnahme auszugestalten. Auch darf sie nur nach erfolgter Freistellung oder positiver Entscheidung der Europäischen Kommission vollzogen werden.
Pressekontakt:
Hermann Hofmann, Tel. 0176 127909-36, presse@bpi.de
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