Berlin (ots) -
Grundsätzlich: Die Berliner Beamtinnen und Beamten warten seit Jahren auf eine verfassungsgemäße Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Besoldung in den betroffenen Zeiträumen in wesentlichen Teilen verfassungswidrig war. Berlin ist damit verpflichtet, diese Unteralimentation durch ein verfassungsgemäßes Besoldungsreparaturgesetz zu korrigieren.
Zwischenergebnis: Nun liegt ein Entwurf auf dem Tisch.
"Auch wir als dfeug nehmen die darin vorgesehenen Regelungen und Konstruktionen mit Verwunderung zur Kenntnis. Statt einer klaren Lösung entsteht der Eindruck, dass nach Wegen gesucht wird, eine verfassungswidrige Unteralimentation formal zu reparieren und gleichzeitig die finanziellen Folgen möglichst klein zu halten", sagt Manuel Barth, Vorsitzender der dfeug Berlin-Brandenburg.
Ein Reparaturgesetz ist kein Optimierungsprogramm für den Haushalt. Es soll eine verfassungswidrige Situation korrigieren.
Besonders kritisch sehen wir die Frage, wer überhaupt einen Ausgleich erhalten soll. Der Dienstherr zahlt jahrelang verfassungswidrig. Der Beamte soll anschließend beweisen müssen, dass er dies rechtzeitig bemerkt und beanstandet hat. So kann man Verantwortung natürlich auch verteilen.
Diese Diskussion birgt zudem ein weiteres, durchaus problematisches Potenzial: Wenn am Ende nur derjenige auf der sicheren Seite ist, der vorsorglich und rechtzeitig widersprochen hat, werden künftig möglicherweise immer mehr Beamtinnen und Beamte jedes Jahr pauschal irgendetwas schriftlich beanstanden, nur um sich für den Fall eines später festgestellten Unrechts abzusichern. Denn wer weiß schon, ob sich ein schlechtes Bauchgefühl nach einigen Jahren nicht doch wieder als das richtige Gefühl herausstellt? Ob das zu einer sinnvolleren und vertrauensvolleren Beziehung zwischen Dienstherrn und Beamten führt, darf zumindest bezweifelt werden.
Aktuell: Der Gesetzentwurf ist jedoch genau das, was er ist: ein Entwurf. Und angesichts der bevorstehenden Wahl möglicherweise nicht einmal das Papier wert, auf dem er steht.
"Berlin steht vor einer Wahl. Danach werden die politischen Karten neu gemischt. Es werden sich neue Mehrheiten bilden oder bestehende Mehrheiten in anderer Zusammensetzung weiterarbeiten. Niemand weiß heute, wer künftig politische Verantwortung trägt und wer sich dann mit den Berliner Finanzen - und damit auch mit dem Reparaturgesetz - beschäftigen wird. Unsere Aufmerksamkeit sollte deshalb dem gelten, was nach der Wahl vorbereitet und am Ende tatsächlich beschlossen wird", so Manuel Barth.
Der Blick nach Brandenburg zeigt: Es geht auch anders.
Dort ist es gelungen, die amtsangemessene Alimentation voranzubringen, ohne zunächst auf ein eigenes Urteil warten zu müssen und ohne dass eine gerichtliche Frist gesetzt wurde. Offenbar kann man also auch handeln, bevor man dazu gezwungen wird. Man muss es nur wollen.
"Unsere Position als dfeug bleibt deshalb klar: Die amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige Leistung und kein politisches Geschenk. Der Ausgleich für eine verfassungswidrige Besoldung darf nicht ausschließlich denjenigen vorbehalten bleiben, die durch einen Widerspruch oder eine Klage auf dieses Unrecht hingewiesen haben. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten. Dabei geht es nicht nur um das Ob, sondern vor allem um das Wie. Entscheidend ist das Gesetz, das am Ende beschlossen wird. Daran wird sich das Land Berlin messen lassen müssen", so Manuel Barth.
Pressekontakt:
Manuel Barth
m.barth@dfeug.de
Original-Content von: Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft (DFeuG), übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/173214/6341447
Grundsätzlich: Die Berliner Beamtinnen und Beamten warten seit Jahren auf eine verfassungsgemäße Besoldung. Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Besoldung in den betroffenen Zeiträumen in wesentlichen Teilen verfassungswidrig war. Berlin ist damit verpflichtet, diese Unteralimentation durch ein verfassungsgemäßes Besoldungsreparaturgesetz zu korrigieren.
Zwischenergebnis: Nun liegt ein Entwurf auf dem Tisch.
"Auch wir als dfeug nehmen die darin vorgesehenen Regelungen und Konstruktionen mit Verwunderung zur Kenntnis. Statt einer klaren Lösung entsteht der Eindruck, dass nach Wegen gesucht wird, eine verfassungswidrige Unteralimentation formal zu reparieren und gleichzeitig die finanziellen Folgen möglichst klein zu halten", sagt Manuel Barth, Vorsitzender der dfeug Berlin-Brandenburg.
Ein Reparaturgesetz ist kein Optimierungsprogramm für den Haushalt. Es soll eine verfassungswidrige Situation korrigieren.
Besonders kritisch sehen wir die Frage, wer überhaupt einen Ausgleich erhalten soll. Der Dienstherr zahlt jahrelang verfassungswidrig. Der Beamte soll anschließend beweisen müssen, dass er dies rechtzeitig bemerkt und beanstandet hat. So kann man Verantwortung natürlich auch verteilen.
Diese Diskussion birgt zudem ein weiteres, durchaus problematisches Potenzial: Wenn am Ende nur derjenige auf der sicheren Seite ist, der vorsorglich und rechtzeitig widersprochen hat, werden künftig möglicherweise immer mehr Beamtinnen und Beamte jedes Jahr pauschal irgendetwas schriftlich beanstanden, nur um sich für den Fall eines später festgestellten Unrechts abzusichern. Denn wer weiß schon, ob sich ein schlechtes Bauchgefühl nach einigen Jahren nicht doch wieder als das richtige Gefühl herausstellt? Ob das zu einer sinnvolleren und vertrauensvolleren Beziehung zwischen Dienstherrn und Beamten führt, darf zumindest bezweifelt werden.
Aktuell: Der Gesetzentwurf ist jedoch genau das, was er ist: ein Entwurf. Und angesichts der bevorstehenden Wahl möglicherweise nicht einmal das Papier wert, auf dem er steht.
"Berlin steht vor einer Wahl. Danach werden die politischen Karten neu gemischt. Es werden sich neue Mehrheiten bilden oder bestehende Mehrheiten in anderer Zusammensetzung weiterarbeiten. Niemand weiß heute, wer künftig politische Verantwortung trägt und wer sich dann mit den Berliner Finanzen - und damit auch mit dem Reparaturgesetz - beschäftigen wird. Unsere Aufmerksamkeit sollte deshalb dem gelten, was nach der Wahl vorbereitet und am Ende tatsächlich beschlossen wird", so Manuel Barth.
Der Blick nach Brandenburg zeigt: Es geht auch anders.
Dort ist es gelungen, die amtsangemessene Alimentation voranzubringen, ohne zunächst auf ein eigenes Urteil warten zu müssen und ohne dass eine gerichtliche Frist gesetzt wurde. Offenbar kann man also auch handeln, bevor man dazu gezwungen wird. Man muss es nur wollen.
"Unsere Position als dfeug bleibt deshalb klar: Die amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige Leistung und kein politisches Geschenk. Der Ausgleich für eine verfassungswidrige Besoldung darf nicht ausschließlich denjenigen vorbehalten bleiben, die durch einen Widerspruch oder eine Klage auf dieses Unrecht hingewiesen haben. Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess deshalb kritisch begleiten. Dabei geht es nicht nur um das Ob, sondern vor allem um das Wie. Entscheidend ist das Gesetz, das am Ende beschlossen wird. Daran wird sich das Land Berlin messen lassen müssen", so Manuel Barth.
Pressekontakt:
Manuel Barth
m.barth@dfeug.de
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