Die Altersteilzeit ist gefragt. Doch wie viele Beschäftigte eines Unternehmens sie in Anspruch nehmen können, hängt unter Umständen von der sogenannten Überlastquote ab. Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden, welche Beschäftigten bei der Berechnung dieser Quote berücksichtigt werden müssen. Die Altersteilzeit steht derzeit im Fokus, weil die Bundesregierung im Rahmen ihrer geplanten Rentenreform das beliebte Blockmodell streichen und das Zugangsalter von bislang 55 auf 58 Jahre anheben will. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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