Wer ein Grundstück kauft und dabei auch Zahlungen an unbeteiligte Dritte leistet, muss unter Umständen damit rechnen, dass diese Beträge die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhöhen. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen solche Zahlungen steuerlich als Gegenleistung zu werten sind - und wann nicht. Die Entscheidung ist für die Praxis ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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