Köln (ots) -
Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Beschäftigte des Schlachthofs Hürth ist vorläufig eingestellt worden. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren (Az. 584 Ds 237/24) mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Die vier Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zahlen. Kommen sie dieser Auflage nach, gibt es weder ein Urteil noch eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA zeigt sich maßlos enttäuscht. "Angesichts der Bilder ist für uns kaum nachvollziehbar, dass dieses Verfahren ohne Urteil und ohne Verurteilung endet. Die Angeklagten kommen strafrechtlich ohne Verurteilung davon. Das sendet aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.
ANINOVA hatte das Bildmaterial aus dem Schlachthof Anfang 2023 veröffentlicht. Zu sehen ist unter anderem, wie Tiere ohne wirksame Betäubung geschlachtet werden, Tiere unzureichend betäubt sind und weiter leiden sowie Rinder, Schafe und Ziegen brutal gezerrt und in den Schlachtbereich getrieben werden.
Die Veröffentlichung hatte damals unmittelbare Konsequenzen: Der Schlachthof wurde vom zuständigen Veterinäramt geschlossen und den Beschäftigten wurden die Schlachtberechtigungen entzogen.
"Die Aufnahmen sind aus unserer Sicht so eindeutig wie in kaum einem anderen Fall, zu dem uns Bildmaterial vorgelegen hat. Wenn selbst solche Bilder am Ende nicht zu einer Verurteilung führen, stellt sich die Frage, was eigentlich noch passieren muss, damit Tierquälerei konsequent strafrechtlich geahndet wird", so Peifer.
Bei der Verhandlung am 22. Mai 2026 hatte die Verteidigung unter anderem argumentiert, dass das von ANINOVA veröffentlichte Bildmaterial ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden sei und deshalb nicht als Beweismittel verwertet werden dürfe. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.
ANINOVA hält es für nicht nachvollziehbar, wenn die Art der Entstehung solcher Aufnahmen dazu führt, dass das dokumentierte Leid der Tiere strafrechtlich in den Hintergrund tritt. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass vergleichbares Bildmaterial trotz Einwänden gegen dessen Entstehung vor Gericht berücksichtigt und Grundlage von Verurteilungen wurde.
"Eine Geldauflage ist keine strafrechtliche Verurteilung. Genau das macht uns so enttäuscht", sagt Peifer. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich massive Tierquälerei am Ende mit einer Zahlung erledigen lässt."
ANINOVA sieht sich trotz der Entscheidung darin bestärkt, auch künftig Bildmaterial über Missstände in Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
"Unsere Arbeit ist gerade deshalb notwendig. Hinter den verschlossenen Türen von Schlachthöfen haben Tiere keine Stimme. Wir werden auch künftig veröffentlichen, was ihnen dort angetan wird, wenn uns entsprechendes Material vorliegt", so Peifer.
Für ANINOVA geht die grundsätzliche Kritik über den einzelnen Fall hinaus:
"Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof. Tiere sind Lebewesen und wollen leben. Wer wirklich Gerechtigkeit für Tiere will, entscheidet sich gegen das Töten - und für ein veganes Leben."
Weitere Informationen hier (https://aninova.org/aufdeckung/undercover-recherche-deckt-tierquaelerei-im-schlachthof-auf/).
Pressekontakt:
Jan Peifer (Vorstandsvorsitzender ANINOVA e.V.)
Mobil: 0171-4841004
Email: presse@aninova.org
ANINOVA e.V.
-Pressestelle-
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/115581/6342669
Das Strafverfahren gegen vier ehemalige Beschäftigte des Schlachthofs Hürth ist vorläufig eingestellt worden. Das Amtsgericht Köln stellte das Verfahren (Az. 584 Ds 237/24) mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Angeklagten nach § 153a Abs. 2 StPO ein. Die vier Angeklagten müssen innerhalb von sechs Monaten jeweils eine Geldauflage im mittleren vierstelligen Bereich an vom Gericht bestimmte Tierschutzorganisationen zahlen. Kommen sie dieser Auflage nach, gibt es weder ein Urteil noch eine strafrechtliche Verurteilung.
Die Tierrechtsorganisation ANINOVA zeigt sich maßlos enttäuscht. "Angesichts der Bilder ist für uns kaum nachvollziehbar, dass dieses Verfahren ohne Urteil und ohne Verurteilung endet. Die Angeklagten kommen strafrechtlich ohne Verurteilung davon. Das sendet aus unserer Sicht ein völlig falsches Signal", sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender von ANINOVA e.V.
ANINOVA hatte das Bildmaterial aus dem Schlachthof Anfang 2023 veröffentlicht. Zu sehen ist unter anderem, wie Tiere ohne wirksame Betäubung geschlachtet werden, Tiere unzureichend betäubt sind und weiter leiden sowie Rinder, Schafe und Ziegen brutal gezerrt und in den Schlachtbereich getrieben werden.
Die Veröffentlichung hatte damals unmittelbare Konsequenzen: Der Schlachthof wurde vom zuständigen Veterinäramt geschlossen und den Beschäftigten wurden die Schlachtberechtigungen entzogen.
"Die Aufnahmen sind aus unserer Sicht so eindeutig wie in kaum einem anderen Fall, zu dem uns Bildmaterial vorgelegen hat. Wenn selbst solche Bilder am Ende nicht zu einer Verurteilung führen, stellt sich die Frage, was eigentlich noch passieren muss, damit Tierquälerei konsequent strafrechtlich geahndet wird", so Peifer.
Bei der Verhandlung am 22. Mai 2026 hatte die Verteidigung unter anderem argumentiert, dass das von ANINOVA veröffentlichte Bildmaterial ohne Zustimmung des Schlachthofbetreibers entstanden sei und deshalb nicht als Beweismittel verwertet werden dürfe. Die Verhandlung wurde daraufhin unterbrochen.
ANINOVA hält es für nicht nachvollziehbar, wenn die Art der Entstehung solcher Aufnahmen dazu führt, dass das dokumentierte Leid der Tiere strafrechtlich in den Hintergrund tritt. Aus anderen Verfahren ist bekannt, dass vergleichbares Bildmaterial trotz Einwänden gegen dessen Entstehung vor Gericht berücksichtigt und Grundlage von Verurteilungen wurde.
"Eine Geldauflage ist keine strafrechtliche Verurteilung. Genau das macht uns so enttäuscht", sagt Peifer. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass sich massive Tierquälerei am Ende mit einer Zahlung erledigen lässt."
ANINOVA sieht sich trotz der Entscheidung darin bestärkt, auch künftig Bildmaterial über Missstände in Tierhaltungs- und Schlachtbetrieben zu veröffentlichen, die Öffentlichkeit darüber zu informieren und entsprechende Hinweise an die zuständigen Behörden weiterzugeben.
"Unsere Arbeit ist gerade deshalb notwendig. Hinter den verschlossenen Türen von Schlachthöfen haben Tiere keine Stimme. Wir werden auch künftig veröffentlichen, was ihnen dort angetan wird, wenn uns entsprechendes Material vorliegt", so Peifer.
Für ANINOVA geht die grundsätzliche Kritik über den einzelnen Fall hinaus:
"Kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof. Tiere sind Lebewesen und wollen leben. Wer wirklich Gerechtigkeit für Tiere will, entscheidet sich gegen das Töten - und für ein veganes Leben."
Weitere Informationen hier (https://aninova.org/aufdeckung/undercover-recherche-deckt-tierquaelerei-im-schlachthof-auf/).
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