Mit seiner jüngsten Entscheidung hat das OLG Hamburg zentrale Fragen zum Immobilienteilverkauf geklärt. Teilverkaufsverträge unterliegen demnach nicht dem Verbraucherdarlehensrecht. Auch Nutzungsentgelt und Verkaufsvergütung sind grundsätzlich zulässig. Vor dem BGH geht es wohl weiter. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat mit Urteil vom 20.08.2026 zentrale rechtliche Grundlagen des Immobilien-Teilverkaufs bestätigt. In einem Verfahren mit Bedeutung für die gesamte Branche entschied das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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