Zürich (ots) -
Der Ständerat ist auf den bundesrätlichen Vorschlag einer sogenannten Eventualverpflichtung bei einem schweren Erdbeben erst gar nicht eingetreten. Demnach hätten alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer im Grundbuch vermerkten Einmalprämie verpflichtet werden sollen. Nun wartet die vorberatende Kommission des Nationalrats mit einem neuen untauglichen Modell auf. Sie will alle Immobilieneigentümer bereits bei geringeren Schäden zur Kasse bitten. Der HEV Schweiz hat für diesen "Ansatz mit der Brechstange" kein Verständnis.
Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde - gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen - regelmässig verworfen. Auch der Bundesrat war jeweils dagegen. In Umsetzung der Motion "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung" musste er nun einen Vorschlag im Rahmen eines Bundesbeschlusses ausarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen, dies bei einem Selbstbehalt von zusätzlich 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber 25'000 Franken. Die sogenannte "Eventualverpflichtung" soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden. Insgesamt sollen damit Schäden von total 22 Milliarden Franken gedeckt werden können, was statistisch zu erwartende Schäden bei einem Erdbeben mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren entspricht.
Der Ständerat hat dem Modell des Bundesrats zu Recht eine Absage erteilt. Die vorberatende Kommission des Nationalrats, UREK-N, spricht sich nun hingegen leider äusserst knapp für einen neuen Vorschlag aus. Im Gegensatz zum bundesrätlichen Ansatz soll die Eventualverpflichtung bereits bei einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken zum Tragen kommen. Dies entspricht einer zu erwartenden Schadenssumme bei einem Erdbeben, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre oder seltener eintritt. Darunter liegende Schäden sollen durch den Assekuranzmarkt und durch den Selbstbehalt der Immobilieneigentümer gedeckt werden - sofern Immobilieneigentümer eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Dieser Ansatz ist für den HEV Schweiz eine Zwängerei. Da sich der Vorschlag des Bundesrats als nicht mehrheitsfähig erwiesen hat, versucht nun die Kommission, auf Biegen und Brechen eine vermeintliche Lösung zu präsentieren. Diese ist jedoch viel zu kompliziert und nicht praxistauglich. Es würde ein Papiertiger geschaffen mit massivem Administrationsaufwand. Zudem würden alle Immobilieneigentümer bereits bei geringeren Schäden zur Kasse gebeten. Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung; erst recht nicht eine Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für sämtliche Eigentümer.
Der HEV Schweiz bedauert, dass die UREK-N einen derart untauglichen Vorschlag präsentiert. Er wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat diesem unsinnigen Vorhaben ein Ende setzt.
Pressekontakt:
HEV Schweiz
Markus Meier, Direktor HEV Schweiz
Tel.: +41/44/254'90'20
Mobile: +41/79/602'42'47
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Der Ständerat ist auf den bundesrätlichen Vorschlag einer sogenannten Eventualverpflichtung bei einem schweren Erdbeben erst gar nicht eingetreten. Demnach hätten alle Hauseigentümer im Falle eines schweren Erdbebens zu einer im Grundbuch vermerkten Einmalprämie verpflichtet werden sollen. Nun wartet die vorberatende Kommission des Nationalrats mit einem neuen untauglichen Modell auf. Sie will alle Immobilieneigentümer bereits bei geringeren Schäden zur Kasse bitten. Der HEV Schweiz hat für diesen "Ansatz mit der Brechstange" kein Verständnis.
Immer wieder gelangte das Thema einer obligatorischen nationalen Erdbebenversicherung von Neuem auf das politische Parkett und wurde - gestützt auf vertiefte Abklärungen und Arbeitsgruppen der Versicherungen und Betroffenen - regelmässig verworfen. Auch der Bundesrat war jeweils dagegen. In Umsetzung der Motion "Schweizerische Erdbebenversicherung mittels System der Eventualverpflichtung" musste er nun einen Vorschlag im Rahmen eines Bundesbeschlusses ausarbeiten. Dieser sieht eine Änderung der Bundesverfassung vor: Im Falle eines schweren Erdbebens müssten alle Hauseigentümer der Schweiz eine Einmalprämie leisten. Diese soll maximal 0.7% des Gebäudeversicherungswerts betragen, dies bei einem Selbstbehalt von zusätzlich 0.5% der Gebäudeversicherungssumme, mindestens aber 25'000 Franken. Die sogenannte "Eventualverpflichtung" soll im Grundbuch dinglich abgesichert werden. Insgesamt sollen damit Schäden von total 22 Milliarden Franken gedeckt werden können, was statistisch zu erwartende Schäden bei einem Erdbeben mit einer Wiederkehrperiode von 500 Jahren entspricht.
Der Ständerat hat dem Modell des Bundesrats zu Recht eine Absage erteilt. Die vorberatende Kommission des Nationalrats, UREK-N, spricht sich nun hingegen leider äusserst knapp für einen neuen Vorschlag aus. Im Gegensatz zum bundesrätlichen Ansatz soll die Eventualverpflichtung bereits bei einer Schadenssumme von ca. 6,3 Milliarden Franken zum Tragen kommen. Dies entspricht einer zu erwartenden Schadenssumme bei einem Erdbeben, welches statistisch gesehen alle 100 Jahre oder seltener eintritt. Darunter liegende Schäden sollen durch den Assekuranzmarkt und durch den Selbstbehalt der Immobilieneigentümer gedeckt werden - sofern Immobilieneigentümer eine freiwillige Versicherung abgeschlossen haben. Dieser Ansatz ist für den HEV Schweiz eine Zwängerei. Da sich der Vorschlag des Bundesrats als nicht mehrheitsfähig erwiesen hat, versucht nun die Kommission, auf Biegen und Brechen eine vermeintliche Lösung zu präsentieren. Diese ist jedoch viel zu kompliziert und nicht praxistauglich. Es würde ein Papiertiger geschaffen mit massivem Administrationsaufwand. Zudem würden alle Immobilieneigentümer bereits bei geringeren Schäden zur Kasse gebeten. Es braucht gesamtschweizerisch keine Zwangslösung; erst recht nicht eine Spezialbehandlung der Naturgefahr Erdbeben durch Statuierung einer staatlich verordneten Solidarhaftung für sämtliche Eigentümer.
Der HEV Schweiz bedauert, dass die UREK-N einen derart untauglichen Vorschlag präsentiert. Er wird sich dafür einsetzen, dass der Nationalrat diesem unsinnigen Vorhaben ein Ende setzt.
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