Berlin (ots) -
Zur Fortsetzung des Pharmadialogs und die Diskussion um AMNOG 2.0 erklärt der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:
"Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist mehr als berechtigt. Gleichwohl ist es ein positives Signal, wenn sich das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit erforderlichen Änderungen am AMNOG beschäftigt. Der BPI unterstützt das und wirkt daran mit. Wir müssen das AMNOG gemeinsam weiterentwickeln, und bürokratische Belastungen im Verfahren abbauen. Allerdings dürfen die Gespräche und Verhandlungen darüber die Folgen der US-amerikanischen Pharmapolitik sowie des BStabG nicht ausblenden. Die dort beschlossenen Sparmaßnahmen stehen in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur langfristigen Sicherung von Innovation und Patientenzugang. Es wird deshalb nicht ausreichen, AMNOG-Anpassungen zu diskutieren, während sich die Rahmenbedingungen für Markteinführung und Verfügbarkeit von Innovationen verschlechtern.
Aus BPI-Sicht sind mit Blick auf den AMNOG-Prozess folgende Punkte wichtig: bessere Anerkennung besonderer Therapiesituationen und bestverfügbarer Evidenz in der Zusatznutzenbewertung, mehr Verlässlichkeit bei Beratungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie mit der zusätzlichen regelhaften Abfrage relevanter Endpunkte bei den Fachgesellschaften sowie eine EU-HTA-Umsetzung, die Doppelarbeit vermeidet und Synergien nutzt. Nur so kann Bürokratieabbau mit Innovationsförderung, Planungssicherheit und dem schnellen Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln gegen häufige und seltene Erkrankungen verbunden werden."
Pressekontakt:
Hermann Hofmann, Tel. 0176 127909-36, presse@bpi.de
Original-Content von: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/21085/6344583
Zur Fortsetzung des Pharmadialogs und die Diskussion um AMNOG 2.0 erklärt der BPI-Hauptgeschäftsführer Dr. Kai Joachimsen:
"Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ist mehr als berechtigt. Gleichwohl ist es ein positives Signal, wenn sich das Bundesgesundheitsministerium jetzt mit erforderlichen Änderungen am AMNOG beschäftigt. Der BPI unterstützt das und wirkt daran mit. Wir müssen das AMNOG gemeinsam weiterentwickeln, und bürokratische Belastungen im Verfahren abbauen. Allerdings dürfen die Gespräche und Verhandlungen darüber die Folgen der US-amerikanischen Pharmapolitik sowie des BStabG nicht ausblenden. Die dort beschlossenen Sparmaßnahmen stehen in einem deutlichen Spannungsverhältnis zur langfristigen Sicherung von Innovation und Patientenzugang. Es wird deshalb nicht ausreichen, AMNOG-Anpassungen zu diskutieren, während sich die Rahmenbedingungen für Markteinführung und Verfügbarkeit von Innovationen verschlechtern.
Aus BPI-Sicht sind mit Blick auf den AMNOG-Prozess folgende Punkte wichtig: bessere Anerkennung besonderer Therapiesituationen und bestverfügbarer Evidenz in der Zusatznutzenbewertung, mehr Verlässlichkeit bei Beratungen zur zweckmäßigen Vergleichstherapie mit der zusätzlichen regelhaften Abfrage relevanter Endpunkte bei den Fachgesellschaften sowie eine EU-HTA-Umsetzung, die Doppelarbeit vermeidet und Synergien nutzt. Nur so kann Bürokratieabbau mit Innovationsförderung, Planungssicherheit und dem schnellen Zugang von Patientinnen und Patienten zu innovativen Arzneimitteln gegen häufige und seltene Erkrankungen verbunden werden."
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