Ein Kleinkind läuft in einer Fußgängerzone vor einen Kleintransporter. Das OLG Schleswig sieht sowohl beim Fahrer als auch beim beaufsichtigenden Großvater eine Pflichtverletzung. Der Haftpflichtversicherer des Transporter kann deshalb 45% seiner Aufwendungen beim Großvater regressieren. Wie weit reicht die Aufsichtspflicht eines Großvaters, wenn ein einjähriges Kleinkind, das von ihm beaufsichtigt wird, in einer Fußgängerzone von einem Lieferfahrzeug erfasst wird? Und kann der Kfz-Haftpflichtversicherer ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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