Ein Mann war der Ansicht, sein Versicherer hätte vorhandene Altersrückstellungen einsetzen müssen, um Beitragserhöhungen in der privaten Pflegepflichtversicherung zu begrenzen. Er verlangte deshalb die Rückzahlung der Mehrbeiträge. Vor Gericht scheiterte er jedoch damit. Versicherte in der privaten Pflegepflichtversicherung können Beitragserhöhungen nicht allein mit dem Argument zurückfordern, dass vorhandene Altersrückstellungen zur Beitragsbegrenzung hätten eingesetzt werden müssen. Das hat das ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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