Ein Leasingvertrag kann von einer anderen Person übernommen werden. Doch muss der ursprüngliche Leasingnehmer dann auch für ausstehende Raten des Nachfolgers aufkommen? Nein, sagt das OLG Frankfurt am Main. Eine nicht hervorgehobene Mithaftungsklausel kann überraschend und damit unwirksam sein. Wer einen Leasingvertrag an eine andere Person abgibt, will damit in der Regel auch seine finanziellen Verpflichtungen loswerden. Eine Klausel, nach der der ausscheidende Leasingnehmer trotzdem für die Verbindlichkeiten ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
