Das Bundeskartellamt hat heute seine "Kraftstoff-News" zur Entwicklung des Kraftstoffmarktes für den Monat August veröffentlicht.
Die wichtigsten Punkte aus dem Bericht:
• Die Durchschnittspreise im August: 2,203 Euro/Liter bei E5, 2,146 Euro/Liter bei E10 und 2,223 Euro/Liter bei Diesel.
• Die Kraftstoffpreise stiegen von Anfang bis Ende August um 1,6 Cent/Liter bei Benzin und sanken um 0,85 Cent/Liter bei Diesel.
• Anfang September deutliche Preissteigerungen um 8-10 Cent.
• Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreisen nimmt nach zwischenzeitlichem Rückgang im Mai seit Ende Juni trendmäßig wieder zu und blieb insbesondere bei Diesel auf hohem Niveau.
• Regional bestanden in Deutschland bei E5 und Diesel Preisunterschiede von jeweils bis zu 15,1 Cent/Liter. Insbesondere im Westen wirkten sich hohe Transportkosten infolge des Niedrigwassers auf dem Rhein aus.
• Deutschland liegt bei den Kraftstoffpreisen einschließlich Steuern und Abgaben im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Aber auch die Nettopreise ohne Steuern und Abgaben sind vergleichsweise hoch.
• Für die Umsetzung der 12 Uhr-Regel hat das Bundeskartellamt eine neue Plattform zur sicheren Datenübermittlung aufgebaut, die seit August in Betrieb ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die aktuellen Preise, auch die Nettopreise für Kraftstoffe, unterstreichen die Notwendigkeit, die Preisbildung auf der Raffinerieebene sehr genau zu untersuchen. Deswegen tun wir gut daran, die laufenden Verfahren mit Nachdruck voranzutreiben. Ob tatsächlich ein kartellrechtlich relevanter Missbrauch vorliegt, werden die laufenden Verfahren dann zeigen. Die aktuelle politische Debatte über mögliche Übergewinne macht aber auch deutlich, wie schwierig es ist, die Grenze zwischen einem hohen Gewinn und einem Übergewinn zu ziehen. Vor einer vergleichbaren Herausforderung stehen wir im Kartellrecht: Wir müssen feststellen, wann ein hoher Preis zu einem missbräuchlich überhöhten Preis wird. Dafür müssen wir sehr genau untersuchen, welche Kosten den Raffinerien tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen und Produkten zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise diese Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Genau diese aufwendige Prüfung führen wir derzeit durch."
Laufende Verfahren auf der Raffinerieebene
Die seit dem Frühjahr laufenden Verfahren gegen die Raffineriebetreiber kommen planmäßig voran. Die Antworten der Unternehmen auf die umfangreichen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamtes werden derzeit ausgewertet. Parallel dazu führt das Bundeskartellamt eine deutschlandweite Abfrage bei mehreren hundert Tankstellenbetreibern durch. Diese repräsentieren mehr als 90 Prozent des bundesweiten Tankstellennetzes.
Kraftstoffpreise im europäischen Vergleich
Die Kraftstoffpreise in Deutschland liegen einschließlich Steuern und Abgaben im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Ohne Steuern und Abgaben verringern sich die Unterschiede zu einzelnen Ländern teilweise deutlich. Der Vergleich ist allerdings nur eingeschränkt möglich: Neben unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsmethoden wirken sich auch staatliche Eingriffe auf die Preise aus. So wurden in Polen im August zeitweise die Mehrwertsteuer gesenkt und Preisobergrenzen festgelegt; auch in Belgien gelten gesetzliche Höchstpreise. In Frankreich begrenzt TotalEnergies die Preise an seinen Tankstellen freiwillig.
Regionale Preisunterschiede
Auch innerhalb Deutschlands bestanden im August deutliche Preisunterschiede. Bei E5 und Diesel lagen zwischen einzelnen Regionen jeweils bis zu 15,1 Cent/Liter. Ein wichtiger Grund waren unterschiedliche Beschaffungskosten. Insbesondere im Westen verteuerte das Niedrigwasser auf dem Rhein die Transporte. Daneben spielen auch die regionalen Wettbewerbsbedingungen eine Rolle.
Neue Infrastruktur für die 12 Uhr-Regel
Für die Erfassung und Übermittlung von Abweichungen von der 12 Uhr-Regel hat das Bundeskartellamt in kurzer Zeit mit eigenen Ressourcen eine komplexe IT-Infrastruktur aufgebaut. Seit August steht für die sichere und standardisierte Bereitstellung der Daten an die zuständigen Behörden eine neue Plattform zur Verfügung. Die Daten für die Vormonate wurden vollständig an alle dem Bundeskartellamt benannten zuständigen Behörden übermittelt. Derzeit sind 137 Behörden an den Übertragungsserver angebunden. Seit August wurden bereits mehr als 426 Datenpakete über die Plattform übertragen.
Die Sonderausgabe der Kraftstoff-News ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar.
Weitere Informationen des Bundeskartellamtes zum Kraftstoffbereich finden Sie im Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Newsletter/2026/07_10_Kraftstoff-News.html?nn=55030) sowie dem Kapitel zur Mineralölwirtschaft in dem kürzlich erschienen Jahresbericht (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2025_26.html?nn=55030).
Die wichtigsten Punkte aus dem Bericht:
• Die Durchschnittspreise im August: 2,203 Euro/Liter bei E5, 2,146 Euro/Liter bei E10 und 2,223 Euro/Liter bei Diesel.
• Die Kraftstoffpreise stiegen von Anfang bis Ende August um 1,6 Cent/Liter bei Benzin und sanken um 0,85 Cent/Liter bei Diesel.
• Anfang September deutliche Preissteigerungen um 8-10 Cent.
• Der Abstand zwischen Rohöl- und Großhandelspreisen nimmt nach zwischenzeitlichem Rückgang im Mai seit Ende Juni trendmäßig wieder zu und blieb insbesondere bei Diesel auf hohem Niveau.
• Regional bestanden in Deutschland bei E5 und Diesel Preisunterschiede von jeweils bis zu 15,1 Cent/Liter. Insbesondere im Westen wirkten sich hohe Transportkosten infolge des Niedrigwassers auf dem Rhein aus.
• Deutschland liegt bei den Kraftstoffpreisen einschließlich Steuern und Abgaben im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Aber auch die Nettopreise ohne Steuern und Abgaben sind vergleichsweise hoch.
• Für die Umsetzung der 12 Uhr-Regel hat das Bundeskartellamt eine neue Plattform zur sicheren Datenübermittlung aufgebaut, die seit August in Betrieb ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die aktuellen Preise, auch die Nettopreise für Kraftstoffe, unterstreichen die Notwendigkeit, die Preisbildung auf der Raffinerieebene sehr genau zu untersuchen. Deswegen tun wir gut daran, die laufenden Verfahren mit Nachdruck voranzutreiben. Ob tatsächlich ein kartellrechtlich relevanter Missbrauch vorliegt, werden die laufenden Verfahren dann zeigen. Die aktuelle politische Debatte über mögliche Übergewinne macht aber auch deutlich, wie schwierig es ist, die Grenze zwischen einem hohen Gewinn und einem Übergewinn zu ziehen. Vor einer vergleichbaren Herausforderung stehen wir im Kartellrecht: Wir müssen feststellen, wann ein hoher Preis zu einem missbräuchlich überhöhten Preis wird. Dafür müssen wir sehr genau untersuchen, welche Kosten den Raffinerien tatsächlich entstanden sind, wie diese den verschiedenen Geschäftsbereichen und Produkten zuzuordnen sind und ob die verlangten Preise diese Kosten in unangemessener Weise überschreiten. Genau diese aufwendige Prüfung führen wir derzeit durch."
Laufende Verfahren auf der Raffinerieebene
Die seit dem Frühjahr laufenden Verfahren gegen die Raffineriebetreiber kommen planmäßig voran. Die Antworten der Unternehmen auf die umfangreichen Auskunftsbeschlüsse des Bundeskartellamtes werden derzeit ausgewertet. Parallel dazu führt das Bundeskartellamt eine deutschlandweite Abfrage bei mehreren hundert Tankstellenbetreibern durch. Diese repräsentieren mehr als 90 Prozent des bundesweiten Tankstellennetzes.
Kraftstoffpreise im europäischen Vergleich
Die Kraftstoffpreise in Deutschland liegen einschließlich Steuern und Abgaben im europäischen Vergleich im oberen Bereich. Ohne Steuern und Abgaben verringern sich die Unterschiede zu einzelnen Ländern teilweise deutlich. Der Vergleich ist allerdings nur eingeschränkt möglich: Neben unterschiedlichen Erhebungs- und Berechnungsmethoden wirken sich auch staatliche Eingriffe auf die Preise aus. So wurden in Polen im August zeitweise die Mehrwertsteuer gesenkt und Preisobergrenzen festgelegt; auch in Belgien gelten gesetzliche Höchstpreise. In Frankreich begrenzt TotalEnergies die Preise an seinen Tankstellen freiwillig.
Regionale Preisunterschiede
Auch innerhalb Deutschlands bestanden im August deutliche Preisunterschiede. Bei E5 und Diesel lagen zwischen einzelnen Regionen jeweils bis zu 15,1 Cent/Liter. Ein wichtiger Grund waren unterschiedliche Beschaffungskosten. Insbesondere im Westen verteuerte das Niedrigwasser auf dem Rhein die Transporte. Daneben spielen auch die regionalen Wettbewerbsbedingungen eine Rolle.
Neue Infrastruktur für die 12 Uhr-Regel
Für die Erfassung und Übermittlung von Abweichungen von der 12 Uhr-Regel hat das Bundeskartellamt in kurzer Zeit mit eigenen Ressourcen eine komplexe IT-Infrastruktur aufgebaut. Seit August steht für die sichere und standardisierte Bereitstellung der Daten an die zuständigen Behörden eine neue Plattform zur Verfügung. Die Daten für die Vormonate wurden vollständig an alle dem Bundeskartellamt benannten zuständigen Behörden übermittelt. Derzeit sind 137 Behörden an den Übertragungsserver angebunden. Seit August wurden bereits mehr als 426 Datenpakete über die Plattform übertragen.
Die Sonderausgabe der Kraftstoff-News ist auf der Internetseite des Bundeskartellamtes abrufbar.
Weitere Informationen des Bundeskartellamtes zum Kraftstoffbereich finden Sie im Quartalsbericht der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Newsletter/2026/07_10_Kraftstoff-News.html?nn=55030) sowie dem Kapitel zur Mineralölwirtschaft in dem kürzlich erschienen Jahresbericht (https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Jahresbericht/Jahresbericht_2025_26.html?nn=55030).
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