Auch im Notlagentarif kann ein PKV-Versicherer zur Kostenübernahme verpflichtet sein: Das LG Coburg entschied, dass die 24-Stunden-Beobachtung eines schwer verletzten Patienten trotz tariflicher Einschränkungen zu leisten ist, wenn sie zur Sicherung lebenswichtiger Funktionen erforderlich ist. Nach einem schweren Verkehrsunfall musste ein Motorradfahrer aufgrund seiner Kopfverletzungen rund um die Uhr medizinisch betreut werden. Sein PKV-Versicherer wollte die Kosten für die 24-Stunden-Beobachtung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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