Gastbeitrag von Dr. Marc Liebscher, Rechtsanwalt und Partner bei LIEBSCHER Rechtsanwälte Sieben Fragen, die Anleihegläubiger vor jeder SchVG-Abstimmung klären sollten Bei Restrukturierungen werden Anleihegläubiger häufig um Zeit gebeten: Laufzeiten sollen verlängert, Kündigungsrechte ausgesetzt, Negativverpflichtungen gelockert oder ein gemeinsamer Vertreter bestellt werden. Die jüngsten Fälle am KMU-Anleihemarkt zeigen, dass nicht nur die Quote über den wirtschaftlichen Ausgang entscheidet. Mindestens ebenso wichtig sind Verfahren, Quoren, Gegenanträge, Finanzierung und die Frage, wer die Gläubiger nach der Abstimmung vertritt. Deshalb sollte die Reihenfolge immer lauten: erst die bestehende Rechtsposition und das Alternativszenario bewerten, dann Gegenleistung und Finanzierung prüfen - und erst danach abstimmen. Wie aktuell diese Fragen sind, zeigt Photon Energy: Am 1. September 2026 zog die Emittentin die eingeleitete Abstimmung ohne Versammlung über vorbereitende Restrukturierungsmaßnahmen zurück. Nach der veröffentlichten Begründung standen zahlreiche Gegenanträge und zusätzliche Beschlussvorschläge von Anleihegläubigern sowie Einwände gegen das Abstimmungsverfahren im Raum. Der Vorgang zeigt exemplarisch, dass Verfahren, Gläubigerkoordination und die Ausgestaltung der Beschlussvorschläge keine Nebensachen sind, sondern den Restrukturierungsprozess selbst prägen können. 1. Was geben die Gläubiger tatsächlich auf? Ein Haircut ist sichtbar. Der Wert eines Kündigungsrechts, einer Negativverpflichtung oder eines Covenants ist es häufig nicht. Gerade in der Krise können solche Rechte aber Verhandlungsmacht schaffen. Eine Negativverpflichtung kann etwa verhindern, dass neue Finanzierer Sicherheiten erhalten, während die bestehende Anleihe unbesichert bleibt. Wird sie vorübergehend ausgesetzt, kann das betriebswirtschaftlich sinnvoll sein, weil der Emittent neue Aval- oder Kreditlinien benötigt. Für die Bondholder bedeutet es zugleich: Andere Finanzierungen können relativ stärker werden. Die erste Frage sollte deshalb nicht lauten: "Wie hoch ist der Haircut?" Sondern: Welche Rechtsposition wird verändert, welchen Wert hat sie ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 Anleihen Finder GmbH
