Wer eine Werkstatt mit der Reparatur seines Autos beauftragt, kann bei einer Kfz-Kaskoversicherung nicht automatisch jede Rechnung an den Versicherer weiterreichen. Der BGH hat jetzt - abweichend von der Kfz-Haftpflichtversicherung - klargestellt, wer das sogenannte Werkstattrisiko trägt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine bislang ungeklärte Frage zur Kfz-Kaskoversicherung entschieden: Das sogenannte Werkstattrisiko liegt grundsätzlich beim Versicherungsnehmer. Kaskoversicherer müssen danach nur ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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