Ein eigenes Auto kann auf Dienstreisen schnell zur Steuerfalle werden: Wer trotz verfügbarem Firmenwagen den Privat-Pkw nimmt, geht beim Werbungskostenabzug unter Umständen leer aus. Der BFH hat klargestellt, wann private Gründe die steuerliche Anerkennung der Fahrtkosten verhindern. Wer für eine berufliche Fahrt den eigenen Pkw nutzt, obwohl ihm ein Firmenwagen kostenlos zur Verfügung steht, kann die entstandenen Fahrtkosten unter Umständen nicht als Werbungskosten absetzen. Entscheidend sind die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
