München (ots) -
SBKerklärt: Digitale Lösungen können ein wichtiger Baustein für eine moderne Versorgung sein. Welche Anwendungen gibt es heute schon - und wie unterstützen sie Patientinnen und Patienten sowie Behandlungsteams?
Die Digitalisierung ist in der medizinischen Versorgung angekommen. Videosprechstunden, E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehören bereits zum Versorgungsalltag. Gleichzeitig entstehen mit der elektronischen Patientenakte, Telemonitoring und Künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, was digitale Anwendungen heute schon leisten können, wo ihre Grenzen liegen und welchen Beitrag sie für eine stärker vernetzte Versorgung leisten können.
Wie kann Digitalisierung die Versorgung der Zukunft unterstützen?
Die Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen: Der Bedarf an medizinischer Versorgung steigt, gleichzeitig stehen in manchen Regionen weniger Fachkräfte zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wird es deshalb wichtiger, vorhandene Ressourcen gut einzusetzen.
Digitale Anwendungen können dabei unterstützen, Versorgung besser zu organisieren: Videosprechstunden können Wege reduzieren und zusätzliche Behandlungskontakte ermöglichen. Telemonitoring kann die Betreuung von Menschen mit chronischen Erkrankungen unterstützen. Digitale Ersteinschätzungen können dabei helfen, Beschwerden besser einzuordnen und den passenden Versorgungsweg zu finden. Wenn Informationen zwischen Hausarztpraxis, weiteren Gesundheitsberufen und anderen Versorgungseinrichtungen besser ausgetauscht werden können, erleichtert das zudem die Zusammenarbeit und kann medizinische Fachkräfte entlasten.
Dabei gilt: Digitale Angebote ersetzen nicht den persönlichen Kontakt. Sie sollen die Versorgung ergänzen - dort, wo sie einen echten Mehrwert bieten. Wo Untersuchung, Beratung und persönlicher Austausch notwendig sind, bleibt der direkte Kontakt entscheidend.
Was ist Telemedizin - und was gehört heute schon dazu?
Telemedizin bedeutet, dass medizinische Leistungen auch über räumliche Distanz erbracht werden können. Dazu gehören nicht nur Videosprechstunden, sondern auch die digitale Übertragung medizinischer Werte, die Vernetzung von Behandelnden und digitale Unterstützung bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Ein Beispiel ist das Telemonitoring. Bei bestimmten chronischen Erkrankungen können Patientinnen und Patienten regelmäßig Gesundheitswerte erfassen und an ihr Behandlungsteam übermitteln. Bei Menschen mit Herzschwäche können beispielsweise Gewicht, Blutdruck oder Herzfrequenz eine wichtige Rolle spielen. Verändern sich Werte auffällig, kann das medizinische Team früher reagieren und beispielsweise die Behandlung anpassen oder einen Termin vereinbaren. Auch bei Bluthochdruck können digital übermittelte Blutdruckwerte helfen, die Entwicklung der Erkrankung besser zu beobachten.
Die Videosprechstunde ist eine weitere Form der Telemedizin. Sie ermöglicht ein ärztliches Gespräch, wenn ein persönlicher Besuch in der Praxis nicht notwendig ist. Ob eine Behandlung über Distanz geeignet ist, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wie funktioniert eine Videosprechstunde?
Nicht jede Arztpraxis bietet automatisch Videosprechstunden an. Ob ein digitales Gespräch möglich ist, entscheidet die jeweilige Praxis.
Viele Praxen informieren auf ihrer Website, über ihre Terminvergabe oder direkt am Telefon darüber, ob Videosprechstunden angeboten werden. Auch Terminportale können entsprechende Angebote ausweisen.
Für den Umgang mit Gesundheitsdaten gelten besondere Datenschutzanforderungen: Videosprechstunden dürfen nur über zertifizierte Videodienstanbieter stattfinden. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, die Gespräche dürfen nicht aufgezeichnet werden. Auch die Identität der teilnehmenden Person muss geklärt sein. Ist eine Patientin oder ein Patient der Praxis bereits bekannt, können vorhandene Versichertendaten genutzt werden. Bei einer erstmaligen ausschließlichen Fernbehandlung zeigt die Patientin oder der Patient zu Beginn der Videosprechstunde die elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann die Praxis die Identität prüfen, die notwendigen Versichertendaten erfassen und den Versicherungsstatus nachvollziehen.
Bekommen Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde auch ein Rezept oder eine Krankschreibung?
Ein digitaler Arztkontakt bedeutet nicht automatisch, dass alle weiteren Schritte ebenfalls digital erfolgen. Einige Anwendungen funktionieren heute bereits vollständig digital, andere befinden sich noch in der Weiterentwicklung.
Ein E-Rezept kann ausgestellt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Rezept wird elektronisch erstellt und kann anschließend beispielsweise mit der Gesundheitskarte, einer App oder einem Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden.
Auch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist nach einer Videosprechstunde möglich. Die Daten werden dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Bei anderen Dokumenten steht die Digitalisierung noch am Anfang. Die Überweisung erfolgt heute weiterhin überwiegend auf Papier. Die elektronische Überweisung soll schrittweise eingeführt werden und künftig dabei helfen, Informationen zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen besser auszutauschen.
Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte für die digitale Arztpraxis?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Baustein für eine stärker vernetzte Versorgung. Sie kann medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationsanweisungen an einem Ort bündeln und behandelnden Personen zugänglich machen, wenn Versicherte dies ermöglichen.
Ein Beispiel: Wer wegen einer Erkrankung von mehreren Ärztinnen und Ärzten behandelt wird, muss wichtige Informationen nicht jedes Mal neu zusammentragen. Befunde, Arztbriefe oder Medikationsinformationen können über die ePA schneller verfügbar sein.
So kann die ePA dazu beitragen, dass Behandlungen besser aufeinander abgestimmt werden und wichtige Informationen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Was darf Künstliche Intelligenz in der Arztpraxis eigentlich schon?
Künstliche Intelligenz wird bereits heute eingesetzt, um medizinisches Personal bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, Informationen schneller zu verarbeiten und Zeit für die eigentliche Behandlung zu gewinnen.
Ein Beispiel sind KI-gestützte Dokumentationshilfen: Während eines Arztgesprächs können sie gesprochene Inhalte erfassen und daraus einen strukturierten Dokumentationsvorschlag erstellen. Die Ärztin oder der Arzt prüft diesen anschließend und ergänzt ihn, wenn nötig.
Auch bei der Auswertung medizinischer Bilder kann KI unterstützen, beispielsweise in der Radiologie. Sie kann Auffälligkeiten markieren und zusätzliche Hinweise liefern. Die medizinische Bewertung und Entscheidung bleiben aber Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte.
Wichtig ist: KI unterstützt, aber sie trifft keine eigenständigen medizinischen Entscheidungen. Die Verantwortung für Diagnose, Behandlung und Aufklärung bleibt beim medizinischen Fachpersonal.
Über die SBK:
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als eine Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 79 SBK Geschäftsstellen.
Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert für die Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als Vorreiterin für einen echten Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr Transparenz für die Versicherten - über relevante Finanzkennzahlen, aber auch über Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne der Versicherten vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voran.
Pressekontakt:
SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Stab Unternehmenskommunikation
Ganghoferstr. 29
80339 München
E-Mail: presse@sbk.org
Internet: www.sbk.org
Original-Content von: SBK - Siemens-Betriebskrankenkasse, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/40635/6349344
SBKerklärt: Digitale Lösungen können ein wichtiger Baustein für eine moderne Versorgung sein. Welche Anwendungen gibt es heute schon - und wie unterstützen sie Patientinnen und Patienten sowie Behandlungsteams?
Die Digitalisierung ist in der medizinischen Versorgung angekommen. Videosprechstunden, E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gehören bereits zum Versorgungsalltag. Gleichzeitig entstehen mit der elektronischen Patientenakte, Telemonitoring und Künstlicher Intelligenz neue Möglichkeiten. Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse erklärt, was digitale Anwendungen heute schon leisten können, wo ihre Grenzen liegen und welchen Beitrag sie für eine stärker vernetzte Versorgung leisten können.
Wie kann Digitalisierung die Versorgung der Zukunft unterstützen?
Die Gesundheitsversorgung steht vor großen Herausforderungen: Der Bedarf an medizinischer Versorgung steigt, gleichzeitig stehen in manchen Regionen weniger Fachkräfte zur Verfügung. Besonders im ländlichen Raum wird es deshalb wichtiger, vorhandene Ressourcen gut einzusetzen.
Digitale Anwendungen können dabei unterstützen, Versorgung besser zu organisieren: Videosprechstunden können Wege reduzieren und zusätzliche Behandlungskontakte ermöglichen. Telemonitoring kann die Betreuung von Menschen mit chronischen Erkrankungen unterstützen. Digitale Ersteinschätzungen können dabei helfen, Beschwerden besser einzuordnen und den passenden Versorgungsweg zu finden. Wenn Informationen zwischen Hausarztpraxis, weiteren Gesundheitsberufen und anderen Versorgungseinrichtungen besser ausgetauscht werden können, erleichtert das zudem die Zusammenarbeit und kann medizinische Fachkräfte entlasten.
Dabei gilt: Digitale Angebote ersetzen nicht den persönlichen Kontakt. Sie sollen die Versorgung ergänzen - dort, wo sie einen echten Mehrwert bieten. Wo Untersuchung, Beratung und persönlicher Austausch notwendig sind, bleibt der direkte Kontakt entscheidend.
Was ist Telemedizin - und was gehört heute schon dazu?
Telemedizin bedeutet, dass medizinische Leistungen auch über räumliche Distanz erbracht werden können. Dazu gehören nicht nur Videosprechstunden, sondern auch die digitale Übertragung medizinischer Werte, die Vernetzung von Behandelnden und digitale Unterstützung bei der Betreuung von Patientinnen und Patienten.
Ein Beispiel ist das Telemonitoring. Bei bestimmten chronischen Erkrankungen können Patientinnen und Patienten regelmäßig Gesundheitswerte erfassen und an ihr Behandlungsteam übermitteln. Bei Menschen mit Herzschwäche können beispielsweise Gewicht, Blutdruck oder Herzfrequenz eine wichtige Rolle spielen. Verändern sich Werte auffällig, kann das medizinische Team früher reagieren und beispielsweise die Behandlung anpassen oder einen Termin vereinbaren. Auch bei Bluthochdruck können digital übermittelte Blutdruckwerte helfen, die Entwicklung der Erkrankung besser zu beobachten.
Die Videosprechstunde ist eine weitere Form der Telemedizin. Sie ermöglicht ein ärztliches Gespräch, wenn ein persönlicher Besuch in der Praxis nicht notwendig ist. Ob eine Behandlung über Distanz geeignet ist, entscheidet immer die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt.
Wie funktioniert eine Videosprechstunde?
Nicht jede Arztpraxis bietet automatisch Videosprechstunden an. Ob ein digitales Gespräch möglich ist, entscheidet die jeweilige Praxis.
Viele Praxen informieren auf ihrer Website, über ihre Terminvergabe oder direkt am Telefon darüber, ob Videosprechstunden angeboten werden. Auch Terminportale können entsprechende Angebote ausweisen.
Für den Umgang mit Gesundheitsdaten gelten besondere Datenschutzanforderungen: Videosprechstunden dürfen nur über zertifizierte Videodienstanbieter stattfinden. Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, die Gespräche dürfen nicht aufgezeichnet werden. Auch die Identität der teilnehmenden Person muss geklärt sein. Ist eine Patientin oder ein Patient der Praxis bereits bekannt, können vorhandene Versichertendaten genutzt werden. Bei einer erstmaligen ausschließlichen Fernbehandlung zeigt die Patientin oder der Patient zu Beginn der Videosprechstunde die elektronische Gesundheitskarte in die Kamera. So kann die Praxis die Identität prüfen, die notwendigen Versichertendaten erfassen und den Versicherungsstatus nachvollziehen.
Bekommen Patientinnen und Patienten nach einer Videosprechstunde auch ein Rezept oder eine Krankschreibung?
Ein digitaler Arztkontakt bedeutet nicht automatisch, dass alle weiteren Schritte ebenfalls digital erfolgen. Einige Anwendungen funktionieren heute bereits vollständig digital, andere befinden sich noch in der Weiterentwicklung.
Ein E-Rezept kann ausgestellt werden, wenn die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Rezept wird elektronisch erstellt und kann anschließend beispielsweise mit der Gesundheitskarte, einer App oder einem Ausdruck in der Apotheke eingelöst werden.
Auch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist nach einer Videosprechstunde möglich. Die Daten werden dann elektronisch an die Krankenkasse übermittelt.
Bei anderen Dokumenten steht die Digitalisierung noch am Anfang. Die Überweisung erfolgt heute weiterhin überwiegend auf Papier. Die elektronische Überweisung soll schrittweise eingeführt werden und künftig dabei helfen, Informationen zwischen hausärztlichen und fachärztlichen Praxen besser auszutauschen.
Welche Rolle spielt die elektronische Patientenakte für die digitale Arztpraxis?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein wichtiger Baustein für eine stärker vernetzte Versorgung. Sie kann medizinische Informationen wie Befunde, Arztbriefe oder Medikationsanweisungen an einem Ort bündeln und behandelnden Personen zugänglich machen, wenn Versicherte dies ermöglichen.
Ein Beispiel: Wer wegen einer Erkrankung von mehreren Ärztinnen und Ärzten behandelt wird, muss wichtige Informationen nicht jedes Mal neu zusammentragen. Befunde, Arztbriefe oder Medikationsinformationen können über die ePA schneller verfügbar sein.
So kann die ePA dazu beitragen, dass Behandlungen besser aufeinander abgestimmt werden und wichtige Informationen dort ankommen, wo sie gebraucht werden.
Was darf Künstliche Intelligenz in der Arztpraxis eigentlich schon?
Künstliche Intelligenz wird bereits heute eingesetzt, um medizinisches Personal bei bestimmten Aufgaben zu unterstützen. Dabei geht es vor allem darum, Informationen schneller zu verarbeiten und Zeit für die eigentliche Behandlung zu gewinnen.
Ein Beispiel sind KI-gestützte Dokumentationshilfen: Während eines Arztgesprächs können sie gesprochene Inhalte erfassen und daraus einen strukturierten Dokumentationsvorschlag erstellen. Die Ärztin oder der Arzt prüft diesen anschließend und ergänzt ihn, wenn nötig.
Auch bei der Auswertung medizinischer Bilder kann KI unterstützen, beispielsweise in der Radiologie. Sie kann Auffälligkeiten markieren und zusätzliche Hinweise liefern. Die medizinische Bewertung und Entscheidung bleiben aber Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte.
Wichtig ist: KI unterstützt, aber sie trifft keine eigenständigen medizinischen Entscheidungen. Die Verantwortung für Diagnose, Behandlung und Aufklärung bleibt beim medizinischen Fachpersonal.
Über die SBK:
Die SBK Siemens-Betriebskrankenkasse gehört zu den 20 größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland. Als geöffnete, bundesweit tätige Krankenkasse versichert sie mehr als eine Million Menschen und betreut über 100.000 Firmenkunden in Deutschland - mit rund 2.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in 79 SBK Geschäftsstellen.
Seit über 100 Jahren setzt sich die SBK persönlich und engagiert für die Interessen der Versicherten ein. Sie positioniert sich als Vorreiterin für einen echten Qualitätswettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung. Voraussetzung dafür ist aus Sicht der SBK mehr Transparenz für die Versicherten - über relevante Finanzkennzahlen, aber auch über Leistungsbereitschaft, Beratung und Dienstleistungsqualität von Krankenkassen. Im Sinne der Versicherten vereint die SBK darüber hinaus das Beste aus persönlicher und digitaler Welt und treibt die Digitalisierung im Gesundheitswesen aktiv voran.
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