SCHWERIN (dpa-AFX) - Kein "Nordmagazin" mehr, kein NDR 1 Radio MV und keine NDR-Regionalstudios im Land? Das könnte zumindest eine Folge sein, wenn die AfD nach der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern am 20. September die Regierung übernimmt.
Die Partei will bei einer Regierungsübernahme den NDR-Staatsvertrag und den Medienstaatsvertrag kündigen. Außerdem will sie den Rundfunkbeitrag abschaffen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich verkleinern. Doch was davon könnte sie tatsächlich umsetzen? Die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was will die AfD ändern?
Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutlich verkleinern. An die Stelle des heutigen Systems soll nach ihren Vorstellungen ein schlankerer "Grundfunk" treten. Dieser soll sich auf Information, Bildung, Kultur und regionale Berichterstattung beschränken. Was dafür vom heutigen Programm wegfallen würde und wie der "Grundfunk" finanziert werden soll, lässt die Partei offen. Für nicht mehr benötigte Teile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht sie einen Abwicklungsfonds vor, der unter anderem einen Personalabbau finanzieren soll. Außerdem will sie den Rundfunkbeitrag abschaffen.
Dafür will die Partei den NDR-Staatsvertrag und den Medienstaatsvertrag kündigen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Verträge, für die auch unterschiedliche Kündigungsfristen gelten. Der NDR-Staatsvertrag regelt den gemeinsamen Sender von Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Der Medienstaatsvertrag enthält dagegen gemeinsame Regeln für den Rundfunk in Deutschland und betrifft neben den Öffentlich-Rechtlichen auch private Sender.
AfD-Spitzenkandidat Leif-Erik Holm sagte dem NDR, es gehe nicht um die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern darum, "echte" Reformen zu erzwingen. Wie diese konkret aussehen sollen, führte er nicht aus.
Könnte Mecklenburg-Vorpommern aus dem NDR aussteigen?
Grundsätzlich ja. Mecklenburg-Vorpommern kann den NDR-Staatsvertrag kündigen. Das würde aber nicht bedeuten, dass der Sender am nächsten Tag abgeschaltet wird.
Ein Austritt Mecklenburg-Vorpommerns aus dem NDR wäre erst Jahre später möglich. Nach Angaben des Senders könnte eine Kündigung des NDR-Staatsvertrags aufgrund der vorgesehenen Fristen frühestens 2031 wirksam werden. Für den Medienstaatsvertrag gelten andere Fristen.
Der NDR würde auch nicht automatisch komplett aufgelöst. Kündigt eines der vier Länder den Staatsvertrag, können sich die anderen Länder innerhalb von drei Monaten anschließen. Tun sie das nicht, bleibt der Vertrag zwischen den übrigen Ländern bestehen.
Was würde ein Austritt für die Zuschauer bedeuten?
Das lässt sich heute nicht sicher vorhersagen. Der NDR selbst warnt davor, dass bei einem Ausscheiden Mecklenburg-Vorpommerns regionale Angebote in ihrer heutigen Form wegfallen könnten. Dazu zählt der Sender etwa das "Nordmagazin", NDR 1 Radio MV und seine Regionalstudios in Schwerin, Rostock, Greifswald und Neubrandenburg.
Wie die öffentlich-rechtliche Rundfunkversorgung in Mecklenburg-Vorpommern anschließend konkret aussehen würde, wäre offen. Ein ersatzloses Ende des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre jedoch nicht ohne Weiteres möglich. Auch eine neue Regelung müsste den Vorgaben des Grundgesetzes entsprechen.
Müssten die Menschen weiter Rundfunkbeitrag zahlen?
Zunächst ja. Auch wenn eine neue Landesregierung die entsprechenden Staatsverträge kündigen würde, wären die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nicht sofort vom Rundfunkbeitrag befreit. Die Verträge gelten während der jeweiligen Kündigungsfristen weiter.
Die AfD will den Rundfunkbeitrag zwar abschaffen. Aber auch danach müsste es zumindest ein Äquivalent zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk geben - und dies müsste ausreichend finanziert werden. Wie das ohne den bisherigen Rundfunkbeitrag funktionieren soll, ist bislang offen.
Was wäre mit ZDF, Privatsendern und Medienaufsicht?
Eine Kündigung des Medienstaatsvertrags würde nicht nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk treffen. Der Vertrag enthält auch Regeln für private Radio- und Fernsehsender und die Medienaufsicht. Betroffen wären damit etwa auch die Landesmedienanstalten.
Völlig frei könnte Mecklenburg-Vorpommern danach allerdings keine eigenen Regeln festlegen. Das Land müsste sich weiterhin an Vorgaben des Grundgesetzes sowie des Bundes- und des Europarechts halten. Wie eine neue Regelung konkret aussehen könnte, ist offen.
Gab es so etwas beim NDR schon einmal?
Ja - allerdings nur ein einziges Mal. 1978 kündigte Schleswig-Holstein unter dem damaligen Ministerpräsidenten Gerhard Stoltenberg (CDU) den NDR-Staatsvertrag. Er sah die Interessen seines Landes und konservative Positionen im Programm des Senders nicht ausreichend berücksichtigt.
Über die Folgen der Kündigung wurde anschließend vor Gericht gestritten. Der NDR bestand weiter, später einigten sich die beteiligten Länder auf einen neuen Staatsvertrag. Seitdem hat kein Bundesland mehr den Staatsvertrag einer gemeinsamen Rundfunkanstalt gekündigt. Der Fall von 1978 gilt deshalb bis heute als wichtiger Präzedenzfall./svv/DP/zb
