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Apple (AAPL): Das neue iPhone Duo beflügelt!

Hardware-Innovation gibt den nötigen Impuls!

Rückblick

Nach einem Hoch Ende Juli bei ca. 345 USD folgte bei der Apple-Aktie eine Konsolidierungsphase im August. Der Kurs hat sich auf dem Niveau von ca. 310 bis 315 USD stabilisiert und oberhalb des EMA 50 gedreht. Zuletzt gab es einen dynamischen Ausbruch über die Marke von 330 USD.

Apple-Aktie: Chart vom 11.09.2026, Kürzel: APPL, Kurs: 332.58 USD, Tageschart Quelle: TWS

Mögliches bullisches Szenario

Ein temporärer Rücksetzer im Bereich von ca. 330 USD könnte uns eine attraktive Einstiegsgelegenheit bieten. Erfolgt danach die Fortsetzung des Aufwärtstrends, wäre das Projektionsziel im Bereich von 360 USD.

Mögliches bärisches Szenario

Ein dynamisches Zurückfallen unter die Kerze von letztem Freitag bei 325 USD, entkräftet das dynamische Muster. Wenn der Kurs die dynamischen Haltelinien des EMA 20 und folglich auch des EMA 50 nach unten durchbricht, wechselt das kurzfristige Trendbild von bullisch auf bärisch.

Meinung

Das Ökosystem rund um Apple profitiert weiterhin stark von der Integration neuer KI-Funktionen (Apple Intelligence) in die Hardware-Generativen (iPhone, Mac, iPad). Die typische September-Keynote brachte mit dem iPhone Duo neue Hardware-Modelle und Ankündigungen zum KI-Rollout. Der Markt reagierte konstruktiv, was den jüngsten Kursanstieg unterstützte.

Quellennachweise, Mögliche Interessenskonflikte, Meinung und sonstige Daten

  • Aktuelle Marktkapitalisierung: 4.85 Bio. USD
  • Durchschnittsvolumen der letzten 20 Tage: 13.97 Mrd. USD
  • Meine Meinung zu Apple ist bullisch
  • Quellennachweis: Berichterstattung von Nachrichtenagenturen, Finanzportalen und offiziellen Pressemitteilungen des Unternehmens
  • Autor: Wolfgang Zussner

Veröffentlichungsdatum: 13.09.2026

Hinweis auf mögliche Interessenkonflikte

Personen, die Anlageempfehlungen erstellen und weitergeben, sind nach der Verordnung (EU) 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) verpflichtet, alle Beziehungen und Umstände offenzulegen, bei denen damit gerechnet werden kann, dass sie die Objektivität der Empfehlung beeinträchtigen. Dies umfasst insbesondere Interessen oder Interessenkonflikte aller Personen, die die Information erstellt haben bzw. an der Erstellung beteiligt waren.

Für den Finanzinformationsdienst, der vom sog "Journalistenprivileg" nach Art. 20 Abs. 3 UAbs. 4 Gebrauch macht, gelten zusätzlich die Vorgaben des Pressekodex des Deutschen Presserats und die Journalistischen Verhaltensgrundsätzen und Empfehlungen des Deutschen Presserats zur Wirtschafts- und Finanzmarktberichterstattung. Auch danach sind Interessenskonflikte bei der Erstellung oder Weitergabe von Anlageempfehlungen oder Anlagestrategieempfehlungen in geeigneter Weise offenzulegen.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf folgendes hin:

Es liegt ein Interessenskonflikt vor, weil der Ersteller dieser Anlageempfehlung Positionen in AAPL hält. Dadurch unterliegen wir bei dieser Empfehlung einem Interessenkonflikt zwischen unserem Anspruch, einer unvoreingenommenen Empfehlung zu veröffentlichen, und der Möglichkeit von einer durch die Publikation resultierenden Kursentwicklung zu profitieren.

Bitte nehmen Sie den Disclaimer, die Interessenskonflikte und die Risikohinweise zur Kenntnis, die Sie unter https://ratgebergeld.at/disclaimer/ abrufen können.

Analyse erstellt im Auftrag von

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KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

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