Wer nicht Mieter ist, kann sich nach dem Auszug und der Kündigung der eigentlichen Mieterin kein eigenes Besitzrecht an der Wohnung verschaffen. So lautet ein kürzlicher Beschluss des OLG Zweibrücken. Auch eine stillschweigende Fortsetzung des Mietverhältnisses kommt nicht infrage. Wenn ein Mietverhältnis endet, kann ein in der Wohnung verbliebener Ex-Partner nicht allein durch seine weitere Nutzung ein eigenes Recht zum Besitz begründen. Das hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (OLG) ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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