Ein Motorradfahrer fordert nach einem Unfall Schadenersatz, weil seine Versicherungsmaklerin nicht über eine Fahrerschutzversicherung informiert hatte. Das OLG München wies die Forderung zurück: Die Maklerin musste nicht über den Auftrag hinaus beraten - und hatte dies gut dokumentiert. Nicht jede Lücke im Versicherungsschutz ist automatisch ein Beratungsfehler des Maklers, auch wenn er der Sachwalter des Kunden ist. Entscheidend ist, was der Kunde tatsächlich beauftragt hat - und was er ausdrücklich ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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