Berlin (ots) -
Der Radweg auf der Kantstraße bleibt bis mindestens Ende September 2026 erhalten: Im Zuge des von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Eilantrags hat die Berliner Senatsverwaltung mitgeteilt, nicht vor dem 30. September mit den geplanten Arbeiten beginnen zu wollen. Zuvor seien nach Angaben des Senats lediglich Haltverbotsschilder sowie kleinere Straßenunterhaltungs- und Baumschnittarbeiten vorgesehen, die die Neuaufteilung des Straßenraums noch nicht umsetzen. Die DUH fordert den dauerhaften Erhalt des Radwegs und von der neuen Berliner Regierung den Stopp dieser Verkehrswende-Rückwärtsentscheidung, einen mit Millionenaufwand errichteten geschützten Radweg zugunsten von mehr Pkw-Flächen zu entfernen.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Unser Eilantrag hat den Senat gezwungen, offenzulegen, wann er den Rückbau des geschützten Radwegs an der Kantstraße umsetzen will. Mit der Zusicherung, diesen in den kommenden beiden Wochen noch nicht zu beginnen, hat das von uns angerufene Verwaltungsgericht Berlin zwei Wochen Zeit, über den Eilantrag zu entscheiden. Vom aktuellen Senat, der an diesem Sonntag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewählt wird, ist keine konstruktive Verkehrspolitik zu erwarten. Daher setzen wir nun darauf, dass durch unseren Eilantrag verhindert wird, dass vor der Konstituierung einer neuen Berliner Regierung vollendete Fakten geschaffen werden. Wir fordern den Erhalt eines eigenständigen geschützten Radwegs auf der Kantstraße."
Die DUH unterstützt seit dem 7. September den Eilantrag eines betroffenen Radfahrers mit dem Ziel, den Rückbau noch vor Beginn der Arbeiten gerichtlich zu stoppen. Bereits am 8. September hatte das Verwaltungsgericht die Senatsverwaltung aufgefordert mitzuteilen, ob sie bis zur gerichtlichen Entscheidung auf eine Umsetzung verzichtet.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6352422
Der Radweg auf der Kantstraße bleibt bis mindestens Ende September 2026 erhalten: Im Zuge des von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützten Eilantrags hat die Berliner Senatsverwaltung mitgeteilt, nicht vor dem 30. September mit den geplanten Arbeiten beginnen zu wollen. Zuvor seien nach Angaben des Senats lediglich Haltverbotsschilder sowie kleinere Straßenunterhaltungs- und Baumschnittarbeiten vorgesehen, die die Neuaufteilung des Straßenraums noch nicht umsetzen. Die DUH fordert den dauerhaften Erhalt des Radwegs und von der neuen Berliner Regierung den Stopp dieser Verkehrswende-Rückwärtsentscheidung, einen mit Millionenaufwand errichteten geschützten Radweg zugunsten von mehr Pkw-Flächen zu entfernen.
Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:
"Unser Eilantrag hat den Senat gezwungen, offenzulegen, wann er den Rückbau des geschützten Radwegs an der Kantstraße umsetzen will. Mit der Zusicherung, diesen in den kommenden beiden Wochen noch nicht zu beginnen, hat das von uns angerufene Verwaltungsgericht Berlin zwei Wochen Zeit, über den Eilantrag zu entscheiden. Vom aktuellen Senat, der an diesem Sonntag mit hoher Wahrscheinlichkeit abgewählt wird, ist keine konstruktive Verkehrspolitik zu erwarten. Daher setzen wir nun darauf, dass durch unseren Eilantrag verhindert wird, dass vor der Konstituierung einer neuen Berliner Regierung vollendete Fakten geschaffen werden. Wir fordern den Erhalt eines eigenständigen geschützten Radwegs auf der Kantstraße."
Die DUH unterstützt seit dem 7. September den Eilantrag eines betroffenen Radfahrers mit dem Ziel, den Rückbau noch vor Beginn der Arbeiten gerichtlich zu stoppen. Bereits am 8. September hatte das Verwaltungsgericht die Senatsverwaltung aufgefordert mitzuteilen, ob sie bis zur gerichtlichen Entscheidung auf eine Umsetzung verzichtet.
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