Seit dem 1. Januar 2025 gelten in Deutschland die neuen gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Rechnung. Obwohl großzügige Übergangsfristen den Einstieg erleichtern sollen, befürchteten viele Betriebe zu Beginn hohe bürokratische und technische Hürden. Das eigentliche Ziel der Gesetzgebung war jedoch von Anfang an klar formuliert: Geschäftsprozesse nachhaltig zu vereinfachen und zu beschleunigen. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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