Mainz (ots) -
Mit seinem Bericht an den Deutschen Bundestag (Gz.: IX 1 - 2020 - 0338 Bem) empfiehlt der Bundesrechnungshof gesetzliche Maßnahmen, um verstärkte Kontrollen von privaten und freiwilligen Mehrkostenversorgungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen zu lassen. "So ein Gesetz schafft ein unsinniges Bürokratiemonster für ohnehin überlastete Leistungserbringer und Krankenversicherungen", sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
"Der Vorschlag ist außerdem ein Angriff auf die Patientensouveränität, da Versicherte dann nicht nur erklären müssen, dass sie privat Geld ausgeben, sondern auch noch wofür." Schon heute liefern die Hörakustiker-Betriebe umfangreiche Dokumentationen. Der Versicherte muss vor der Versorgung und Abgabe eines Hörsystems zahlreiche Dokumente lesen und unterschreiben. Dazu gehören auch Dokumente, bei denen er ausdrücklich erklärt, über seinen Anspruch auf eine für ihn kostenfreie Versorgung informiert worden zu sein.
Eine Umfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus 2019 hat ergeben, dass rund 90 Prozent der Versicherten "sehr zufrieden" oder "zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation sind. Dabei spielte es für den Versicherten keine Rolle, ob er eine für ihn kostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
"Ein absoluter Wahnsinn, was der Bundesrechnungshof fordert," so Eberhard Schmidt. "Wir ertrinken schon heute in einer durch Bürokratie verursachten Papierflut. Was sich der Bundesrechnungshof vorstellt, werden weder die Krankenkassen noch die Leistungserbringer zusätzlich bewältigen können. Zumal durch ein Mehr an Bürokratie nochmals zusätzliche Kosten entstehen."
Um noch mehr Leistungserbringer wirksamer kontrollieren zu können, sollten diese nach Ansicht des Bundesrechnungshofs verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen regelhaft an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln solle dann einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen unterliegen.
Der GKV-Spitzenverband solle außerdem gemeinsame Kontrollen durch die Krankenkassen organisieren. Und der Medizinische Dienst soll zusätzlich die Versorgungsqualität übergreifend untersuchen.
Das ist weder zweckdienlich, noch hat es etwas mit Entbürokratisierung zu tun, zumal es keine Versichertenbeschwerden gibt. "Der Bundesrechnungshof sieht Gespenster, wo keine sind", so Schmidt. Sollte der Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden, wird es zu monate- oder jahrelangen Verzögerungen kommen, wenn Millionen an Hilfsmittelversorgungen zuerst und nochmals durch die Krankenkassen kontrolliert werden müssen, bevor die Betroffenen die Hilfsmittel abschließend erhalten können.
Im Berichtsjahr 2025 meldeten die gesetzlichen Krankenkassen rund 32 Millionen Hilfsmittelversorgungsfälle, in denen Versicherte mit einem Hilfsmittel mit oder ohne Mehrkosten versorgt wurden. In etwa 7,1 Millionen dieser Versorgungsfälle fielen im Jahr 2025 Mehrkosten an. Für die Hörsystemversorgungen sind das rund eine halbe Million.
Pressekontakt:
presse@biha.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/70547/6353372
Mit seinem Bericht an den Deutschen Bundestag (Gz.: IX 1 - 2020 - 0338 Bem) empfiehlt der Bundesrechnungshof gesetzliche Maßnahmen, um verstärkte Kontrollen von privaten und freiwilligen Mehrkostenversorgungen durch die gesetzlichen Krankenversicherungen erbringen zu lassen. "So ein Gesetz schafft ein unsinniges Bürokratiemonster für ohnehin überlastete Leistungserbringer und Krankenversicherungen", sagt Eberhard Schmidt, Präsident der Bundesinnung der Hörakustiker (biha).
"Der Vorschlag ist außerdem ein Angriff auf die Patientensouveränität, da Versicherte dann nicht nur erklären müssen, dass sie privat Geld ausgeben, sondern auch noch wofür." Schon heute liefern die Hörakustiker-Betriebe umfangreiche Dokumentationen. Der Versicherte muss vor der Versorgung und Abgabe eines Hörsystems zahlreiche Dokumente lesen und unterschreiben. Dazu gehören auch Dokumente, bei denen er ausdrücklich erklärt, über seinen Anspruch auf eine für ihn kostenfreie Versorgung informiert worden zu sein.
Eine Umfrage vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) aus 2019 hat ergeben, dass rund 90 Prozent der Versicherten "sehr zufrieden" oder "zufrieden" mit der individuellen Versorgungssituation sind. Dabei spielte es für den Versicherten keine Rolle, ob er eine für ihn kostenfreie Versorgung gewählt oder eine private Zuzahlung geleistet hat.
"Ein absoluter Wahnsinn, was der Bundesrechnungshof fordert," so Eberhard Schmidt. "Wir ertrinken schon heute in einer durch Bürokratie verursachten Papierflut. Was sich der Bundesrechnungshof vorstellt, werden weder die Krankenkassen noch die Leistungserbringer zusätzlich bewältigen können. Zumal durch ein Mehr an Bürokratie nochmals zusätzliche Kosten entstehen."
Um noch mehr Leistungserbringer wirksamer kontrollieren zu können, sollten diese nach Ansicht des Bundesrechnungshofs verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen regelhaft an die Krankenkassen zu übermitteln. Die Versorgung mit bestimmten Hilfsmitteln solle dann einem generellen Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen unterliegen.
Der GKV-Spitzenverband solle außerdem gemeinsame Kontrollen durch die Krankenkassen organisieren. Und der Medizinische Dienst soll zusätzlich die Versorgungsqualität übergreifend untersuchen.
Das ist weder zweckdienlich, noch hat es etwas mit Entbürokratisierung zu tun, zumal es keine Versichertenbeschwerden gibt. "Der Bundesrechnungshof sieht Gespenster, wo keine sind", so Schmidt. Sollte der Genehmigungsvorbehalt eingeführt werden, wird es zu monate- oder jahrelangen Verzögerungen kommen, wenn Millionen an Hilfsmittelversorgungen zuerst und nochmals durch die Krankenkassen kontrolliert werden müssen, bevor die Betroffenen die Hilfsmittel abschließend erhalten können.
Im Berichtsjahr 2025 meldeten die gesetzlichen Krankenkassen rund 32 Millionen Hilfsmittelversorgungsfälle, in denen Versicherte mit einem Hilfsmittel mit oder ohne Mehrkosten versorgt wurden. In etwa 7,1 Millionen dieser Versorgungsfälle fielen im Jahr 2025 Mehrkosten an. Für die Hörsystemversorgungen sind das rund eine halbe Million.
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