LEIPZIG/MUKRAN (dpa-AFX) - Die Gemeinde Binz ist mit ihrer Klage gegen die Genehmigung des Terminals für Flüssigerdgas (LNG) auf Rügen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies die Klage als unzulässig zurück (BVerwG 7 A 6.25). Schutzobjekte wie kommunale Einrichtungen liegen weit außerhalb des ermittelten Sicherheitsabstandes, begründete der 7. Senats seine Entscheidung.
Gegen die Genehmigung zum Betrieb des Terminals hat die Gemeinde Binz, welche in Sichtweite des Terminals liegt, geklagt. Sie sah die Sicherheit nicht gewährleistet. Vor mehr als zwei Jahren hatte das Gericht bereits Eilanträge gegen die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb abgewiesen.
Die Bundesregierung hatte den Aufbau von LNG-Terminals an Nord- und Ostsee nach dem russischen Angriff auf die Ukraine forciert, um unabhängiger von russischen Gaslieferungen zu werden. Das staatliche Umweltamt Vorpommern hatte trotz massiver Widerstände auf der Insel und Bedenken von Umweltschutzverbänden im April 2024 den Regelbetrieb des Terminals genehmigt. Fünf Monate später lief das Terminal, für das extra eine Pipeline vom Festland durchs Meer nach Mukran auf Rügen verlegt wurde, im Regelbetrieb./jan/DP/nas
