Wiesbaden (ots) -
"Safe care for life!" - sichere Versorgung ein Leben lang: Unter diesem Motto steht der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2026. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt dabei die sichere Versorgung von Menschen mit chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen in den Mittelpunkt. Doch wie sicher ist eine Versorgung, wenn Patientinnen und Patienten schon bei der Frage, wer sie behandelt und welche Qualifikation dahintersteht, keine klare Orientierung haben?
Genau diese Frage stellt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit in den Mittelpunkt. Denn in Deutschland gibt es bislang kein eigenes Berufsgesetz für die Osteopathie, das bundesweit verbindliche Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung festlegt.
"Patientenschutz darf nicht davon abhängen, ob sich ein Patient zufällig gut auskennt oder die Qualifikation eines Anbieters hinterfragt. Sicherheit beginnt lange vor der eigentlichen Behandlung - nämlich bei klaren Regeln darüber, wer eine Gesundheitsleistung eigenständig anbieten darf", betont Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des VOD.
Zwei Behandler - dieselbe Berufsbezeichnung?
Stellen wir uns zwei Behandler vor: Beide bieten osteopathische Behandlungen an, beide treten gegenüber Patientinnen und Patienten als "Osteopath" auf. Der eine hat eine mehrjährige osteopathische Ausbildung absolviert, der andere verfügt über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung. Für Patientinnen und Patienten ist dieser Unterschied heute nicht erkennbar.
Kann das im Sinne der Patientensicherheit ausreichend sein? Aus Sicht des VOD lautet die Antwort klar: Patientinnen und Patienten brauchen Transparenz darüber, welche Qualifikation hinter einer angebotenen gesundheitlichen Leistung steht.
Eine Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2024, auf die der VOD bereits hingewiesen hat, zeigt zugleich die große Verbreitung osteopathischer Behandlungen: Mehr als 19 Millionen Menschen in Deutschland hatten demnach selbst oder mit ihren Kindern bereits Erfahrungen mit Osteopathie. In einer ergänzenden Befragung von 100 Anbietern gaben fast 15 Prozent an, über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung zu verfügen. "Je mehr Menschen eine Behandlung in Anspruch nehmen, desto wichtiger sind nachvollziehbare Qualitätsanforderungen. Patientinnen und Patienten müssen erkennen können, welche Ausbildung und welche beruflichen Standards mit einer Berufsbezeichnung verbunden sind", so Fuhrmann.
Patientensicherheit braucht Standards - auch außerhalb klassischer Versorgungspfade
Der WHO-Welttag macht 2026 deutlich: Patientensicherheit ist keine einzelne Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess - von Prävention und Diagnostik über Behandlung und langfristige Versorgung bis hin zum Selbstmanagement. Bei chronischen Erkrankungen entstehen Sicherheitsrisiken unter anderem durch die Komplexität der Versorgung, Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteuren und unzureichend koordinierte Behandlungswege. Die WHO fordert deshalb unter anderem sichere Diagnostik, integrierte Versorgung und eine stärkere Einbindung der Betroffenen.
Für den VOD gehört dazu auch ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die Osteopathie.
Denn: Patientensicherheit ist nicht nur eine Frage dessen, was während einer Behandlung geschieht. Sie ist auch eine Frage der Voraussetzungen, unter denen eine Behandlung angeboten wird.
Berufsgesetz statt Grauzone
Ein Berufsgesetz könnte aus Sicht des VOD bundesweit verbindlich regeln, welche Ausbildung und Qualifikation für die eigenständige Ausübung der Osteopathie unter der Berufsbezeichnung "Osteopath" bzw. "Osteopathin" erforderlich sind und welche fachlichen Standards gelten. Damit würde vor allem für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz und Orientierung geschaffen.
"Es geht um eine einfache Frage: Welche Qualifikation darf ein Patient erwarten, wenn ihm eine osteopathische Behandlung durch einen Osteopathen oder eine Osteopathin angeboten wird? Darauf sollte es in Deutschland eine klare, überprüfbare Antwort geben", erklärt Fuhrmann. Eine gesetzliche Regelung würde zugleich einen verbindlicheren Rahmen für Qualitätsentwicklung und berufliche Standards schaffen. Der VOD sieht darin auch eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung von Forschung und Versorgung.
Der politische Auftrag liegt auf dem Tisch
Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD ausdrücklich festgehalten: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich." Damit gibt es einen politischen Auftrag für eine entsprechende gesetzliche Regelung. Aus Sicht des VOD muss diesem Satz nun konkrete Gesetzgebung folgen.
"Ein politischer Auftrag allein schützt noch keinen Patienten. Jetzt braucht es die Umsetzung. Wenn Patientensicherheit ernst genommen wird, muss sie auch dort gelten, wo Menschen osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen", fordert Prof. Marina Fuhrmann.
Der VOD appelliert deshalb zum Welttag der Patientensicherheit 2026 an die Politik, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Auftrag zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie zügig umzusetzen.
Denn "Safe care for life!" muss bedeuten: sichere Versorgung - mit klaren Regeln, nachvollziehbaren Qualifikationen und verlässlichem Patientenschutz. Auch in der Osteopathie.
Gut zu wissen:
Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Hintergrund:
Als deutscher Bundesverband für Osteopathinnen und Osteopathen mit mehr als 7.000 Mitgliedern setzt sich der VOD e.V. für Patientensicherheit und Verbraucherschutz ein. Der VOD fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral, fördert Forschungsprojekte und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2,8 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.
Weitere Informationen:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
Wilhelmstraße 42
65183 Wiesbaden
Telefon: 0 611 / 5808975 - 0
info@osteopathie.de
www.osteopathie.de
Pressekontakt:
Michaela Wehr
Tel. 0 15 20 / 2 14 71 05
presse@osteopathie.de
Original-Content von: Verband der Osteopathen Deutschland e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/79623/6353538
"Safe care for life!" - sichere Versorgung ein Leben lang: Unter diesem Motto steht der diesjährige Welttag der Patientensicherheit am 17. September 2026. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stellt dabei die sichere Versorgung von Menschen mit chronischen, nicht übertragbaren Erkrankungen in den Mittelpunkt. Doch wie sicher ist eine Versorgung, wenn Patientinnen und Patienten schon bei der Frage, wer sie behandelt und welche Qualifikation dahintersteht, keine klare Orientierung haben?
Genau diese Frage stellt der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) e.V. zum diesjährigen Welttag der Patientensicherheit in den Mittelpunkt. Denn in Deutschland gibt es bislang kein eigenes Berufsgesetz für die Osteopathie, das bundesweit verbindliche Anforderungen an Ausbildung, Qualifikation und Berufsausübung festlegt.
"Patientenschutz darf nicht davon abhängen, ob sich ein Patient zufällig gut auskennt oder die Qualifikation eines Anbieters hinterfragt. Sicherheit beginnt lange vor der eigentlichen Behandlung - nämlich bei klaren Regeln darüber, wer eine Gesundheitsleistung eigenständig anbieten darf", betont Prof. Marina Fuhrmann, Vorsitzende des VOD.
Zwei Behandler - dieselbe Berufsbezeichnung?
Stellen wir uns zwei Behandler vor: Beide bieten osteopathische Behandlungen an, beide treten gegenüber Patientinnen und Patienten als "Osteopath" auf. Der eine hat eine mehrjährige osteopathische Ausbildung absolviert, der andere verfügt über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung. Für Patientinnen und Patienten ist dieser Unterschied heute nicht erkennbar.
Kann das im Sinne der Patientensicherheit ausreichend sein? Aus Sicht des VOD lautet die Antwort klar: Patientinnen und Patienten brauchen Transparenz darüber, welche Qualifikation hinter einer angebotenen gesundheitlichen Leistung steht.
Eine Forsa-Erhebung aus dem Jahr 2024, auf die der VOD bereits hingewiesen hat, zeigt zugleich die große Verbreitung osteopathischer Behandlungen: Mehr als 19 Millionen Menschen in Deutschland hatten demnach selbst oder mit ihren Kindern bereits Erfahrungen mit Osteopathie. In einer ergänzenden Befragung von 100 Anbietern gaben fast 15 Prozent an, über keine abgeschlossene osteopathische Ausbildung zu verfügen. "Je mehr Menschen eine Behandlung in Anspruch nehmen, desto wichtiger sind nachvollziehbare Qualitätsanforderungen. Patientinnen und Patienten müssen erkennen können, welche Ausbildung und welche beruflichen Standards mit einer Berufsbezeichnung verbunden sind", so Fuhrmann.
Patientensicherheit braucht Standards - auch außerhalb klassischer Versorgungspfade
Der WHO-Welttag macht 2026 deutlich: Patientensicherheit ist keine einzelne Maßnahme, sondern ein kontinuierlicher Prozess - von Prävention und Diagnostik über Behandlung und langfristige Versorgung bis hin zum Selbstmanagement. Bei chronischen Erkrankungen entstehen Sicherheitsrisiken unter anderem durch die Komplexität der Versorgung, Schnittstellen zwischen verschiedenen Akteuren und unzureichend koordinierte Behandlungswege. Die WHO fordert deshalb unter anderem sichere Diagnostik, integrierte Versorgung und eine stärkere Einbindung der Betroffenen.
Für den VOD gehört dazu auch ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für die Osteopathie.
Denn: Patientensicherheit ist nicht nur eine Frage dessen, was während einer Behandlung geschieht. Sie ist auch eine Frage der Voraussetzungen, unter denen eine Behandlung angeboten wird.
Berufsgesetz statt Grauzone
Ein Berufsgesetz könnte aus Sicht des VOD bundesweit verbindlich regeln, welche Ausbildung und Qualifikation für die eigenständige Ausübung der Osteopathie unter der Berufsbezeichnung "Osteopath" bzw. "Osteopathin" erforderlich sind und welche fachlichen Standards gelten. Damit würde vor allem für Patientinnen und Patienten mehr Transparenz und Orientierung geschaffen.
"Es geht um eine einfache Frage: Welche Qualifikation darf ein Patient erwarten, wenn ihm eine osteopathische Behandlung durch einen Osteopathen oder eine Osteopathin angeboten wird? Darauf sollte es in Deutschland eine klare, überprüfbare Antwort geben", erklärt Fuhrmann. Eine gesetzliche Regelung würde zugleich einen verbindlicheren Rahmen für Qualitätsentwicklung und berufliche Standards schaffen. Der VOD sieht darin auch eine wichtige Grundlage für die weitere Entwicklung von Forschung und Versorgung.
Der politische Auftrag liegt auf dem Tisch
Im Koalitionsvertrag 2025 haben CDU, CSU und SPD ausdrücklich festgehalten: "Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich." Damit gibt es einen politischen Auftrag für eine entsprechende gesetzliche Regelung. Aus Sicht des VOD muss diesem Satz nun konkrete Gesetzgebung folgen.
"Ein politischer Auftrag allein schützt noch keinen Patienten. Jetzt braucht es die Umsetzung. Wenn Patientensicherheit ernst genommen wird, muss sie auch dort gelten, wo Menschen osteopathische Leistungen in Anspruch nehmen", fordert Prof. Marina Fuhrmann.
Der VOD appelliert deshalb zum Welttag der Patientensicherheit 2026 an die Politik, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Auftrag zur berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie zügig umzusetzen.
Denn "Safe care for life!" muss bedeuten: sichere Versorgung - mit klaren Regeln, nachvollziehbaren Qualifikationen und verlässlichem Patientenschutz. Auch in der Osteopathie.
Gut zu wissen:
Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin, in der Diagnostik und Behandlung mit den Händen erfolgen. Osteopathie geht dabei den Ursachen von Beschwerden auf den Grund und behandelt den Menschen in seiner Gesamtheit. Osteopathie ist bei vielen Krankheiten sinnvoll und behandelt vorbeugend.
Hintergrund:
Als deutscher Bundesverband für Osteopathinnen und Osteopathen mit mehr als 7.000 Mitgliedern setzt sich der VOD e.V. für Patientensicherheit und Verbraucherschutz ein. Der VOD fordert hierfür eine berufsgesetzliche Regelung und die Schaffung des eigenständigen Berufs des Osteopathen auf qualitativ höchstem Niveau. Er klärt über die Osteopathie auf, informiert sachlich und neutral, fördert Forschungsprojekte und betreibt Qualitätssicherung im Interesse der Patienten. Darüber hinaus vermittelt der VOD hoch qualifizierte Osteopathen. Über 2,8 Millionen Besucher informieren sich jedes Jahr auf osteopathie.de. Fast 100 gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie.
Weitere Informationen:
Verband der Osteopathen Deutschland e.V.
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65183 Wiesbaden
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