Berlin (ots) -
- Untersuchungsausschuss verlangte 2024 Herausgabe sämtlicher Kommunikation von DUH-Mitarbeitenden zur Energieversorgung - inklusive interner Kommunikation
- Verfassungsbeschwerde unter anderem wegen Verletzung des Grundrechts auf informationeller Selbstbestimmung erhoben
- Ministerien und Bundestag haben Zeit zur Stellungnahme bis zum 3. November 2026
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Beweisbeschluss des sogenannten Atom-Untersuchungsausschusses zur Entscheidung angenommen. Der Untersuchungsausschuss aus der vergangenen Wahlperiode hatte mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion die Herausgabe sämtlicher Kommunikation von DUH-Mitarbeitenden mit Bezug zur Energieversorgung in Deutschland verlangt - inklusive interner Kommunikation. Einen nahezu inhaltsgleichen Beweisbeschluss hatte der Ausschuss gegenüber fast allen mit Fragen des Atomausstiegs befassten Organisationen der Zivilgesellschaft erlassen.
Konkret hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde durch ein am 15. September 2026 eingegangenes Schreiben dem Justizministerium, dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt, dem Generalbundesanwalt sowie dem Deutsche Bundestag zugestellt. Diese Stellen wurden aufgefordert, zur Verfassungsbeschwerde bis zum 3. November 2026 Stellung zu nehmen. Damit hat die Verfassungsbeschwerde eine erste wichtige Hürde genommen.
Die Verfassungsbeschwerde der DUH sowie individuell betroffener Mitarbeitender, darunter DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, rügt die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das inhaltlich unbeschränkte Herausgabeverlangen. Zudem geht es um die Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz, da in einem ersten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof die Antragsbefugnis einiger Betroffener abgelehnt wurde.
Dies kommentiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Wir möchten vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, wie weit das Beweisrecht eines Untersuchungsausschusses gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und der Zivilgesellschaft geht. Wir wehren uns dagegen, dass durch allgemein formulierte Fragen jegliche Kommunikation mit staatlichen Stellen herausgegeben werden muss. Mit dem Mittel des Untersuchungsausschusses wäre es möglich, die privaten Unterlagen von Bürgerinnen und Bürgern einzusehen und dies weitaus umfangreicher, als es eine Staatsanwaltschaft bei dem Verdacht einer Straftat dürfte. Das kann nicht richtig sein."
Hintergrund:
Am 12. September 2024 verlangte der Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg per Beweisbeschluss von insgesamt 39 Unternehmen, Forschungsinstituten und Verbänden die Herausgabe sämtlicher Kommunikation zwischen deren Beschäftigen einerseits und Beschäftigten oder Vertreterinnen und Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums sowie deren nachgeordneten Behörden andererseits. Thematisch erfasst wurde jeglicher "Bezug zu Fragen der Energieversorgung oder der nuklearen Sicherheit". Untersucht werden sollte durch den Ausschuss, ob das Festhalten am Atomausstieg auf sachfremden Erwägungen beruhte.
Ausdrücklich sollten davon auch die "interne Kommunikation" (das heißt offenbar zwischen Beschäftigen der DUH untereinander), "Telefonate" und "Gesprächsvorbereitungen" erfasst sein. Gegen dieses Auskunftsersuchen des Atom-Untersuchungsausschusses legten die DUH, Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und zwei weitere von dem Auskunftsgesuch betroffene Mitarbeiterinnen am 14. Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde ein. Eine vorherige Beschwerde beim Bundesgerichtshof war abgewiesen worden.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/22521/6353632
- Untersuchungsausschuss verlangte 2024 Herausgabe sämtlicher Kommunikation von DUH-Mitarbeitenden zur Energieversorgung - inklusive interner Kommunikation
- Verfassungsbeschwerde unter anderem wegen Verletzung des Grundrechts auf informationeller Selbstbestimmung erhoben
- Ministerien und Bundestag haben Zeit zur Stellungnahme bis zum 3. November 2026
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen einen Beweisbeschluss des sogenannten Atom-Untersuchungsausschusses zur Entscheidung angenommen. Der Untersuchungsausschuss aus der vergangenen Wahlperiode hatte mit Stimmen der CDU- und AfD-Fraktion die Herausgabe sämtlicher Kommunikation von DUH-Mitarbeitenden mit Bezug zur Energieversorgung in Deutschland verlangt - inklusive interner Kommunikation. Einen nahezu inhaltsgleichen Beweisbeschluss hatte der Ausschuss gegenüber fast allen mit Fragen des Atomausstiegs befassten Organisationen der Zivilgesellschaft erlassen.
Konkret hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde durch ein am 15. September 2026 eingegangenes Schreiben dem Justizministerium, dem Innenministerium, dem Bundeskanzleramt, dem Generalbundesanwalt sowie dem Deutsche Bundestag zugestellt. Diese Stellen wurden aufgefordert, zur Verfassungsbeschwerde bis zum 3. November 2026 Stellung zu nehmen. Damit hat die Verfassungsbeschwerde eine erste wichtige Hürde genommen.
Die Verfassungsbeschwerde der DUH sowie individuell betroffener Mitarbeitender, darunter DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner, rügt die Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch das inhaltlich unbeschränkte Herausgabeverlangen. Zudem geht es um die Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz, da in einem ersten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof die Antragsbefugnis einiger Betroffener abgelehnt wurde.
Dies kommentiert Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: "Wir möchten vor dem Bundesverfassungsgericht klären lassen, wie weit das Beweisrecht eines Untersuchungsausschusses gegenüber Bürgerinnen und Bürgern und der Zivilgesellschaft geht. Wir wehren uns dagegen, dass durch allgemein formulierte Fragen jegliche Kommunikation mit staatlichen Stellen herausgegeben werden muss. Mit dem Mittel des Untersuchungsausschusses wäre es möglich, die privaten Unterlagen von Bürgerinnen und Bürgern einzusehen und dies weitaus umfangreicher, als es eine Staatsanwaltschaft bei dem Verdacht einer Straftat dürfte. Das kann nicht richtig sein."
Hintergrund:
Am 12. September 2024 verlangte der Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg per Beweisbeschluss von insgesamt 39 Unternehmen, Forschungsinstituten und Verbänden die Herausgabe sämtlicher Kommunikation zwischen deren Beschäftigen einerseits und Beschäftigten oder Vertreterinnen und Vertretern des Bundeswirtschaftsministeriums und des Bundesumweltministeriums sowie deren nachgeordneten Behörden andererseits. Thematisch erfasst wurde jeglicher "Bezug zu Fragen der Energieversorgung oder der nuklearen Sicherheit". Untersucht werden sollte durch den Ausschuss, ob das Festhalten am Atomausstieg auf sachfremden Erwägungen beruhte.
Ausdrücklich sollten davon auch die "interne Kommunikation" (das heißt offenbar zwischen Beschäftigen der DUH untereinander), "Telefonate" und "Gesprächsvorbereitungen" erfasst sein. Gegen dieses Auskunftsersuchen des Atom-Untersuchungsausschusses legten die DUH, Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner und zwei weitere von dem Auskunftsgesuch betroffene Mitarbeiterinnen am 14. Oktober 2025 Verfassungsbeschwerde ein. Eine vorherige Beschwerde beim Bundesgerichtshof war abgewiesen worden.
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Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
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