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| 18,015 | 18,030 | 16:54 | |
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Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht Hamm Klage gegen den Wohnungskonzern Vonovia eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Praxis von Vonovia, Mieter vor der Installation von Balkonkraftwerken zur Unterzeichnung einer Gestattungsvereinbarung zu verpflichten. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Vereinbarungen ist nach aktueller Gesetzeslage umstritten.
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| 16:38 | Vonovia: Diese Klage könnte den Solar-Streit zuspitzen | ||
| 16:30 | Vonovia-Aktie im Check am 17.09. (16:02 Uhr): Meine aktuelle Lageeinschätzung | ||
| 16:27 | OLG-Klage: Vonovia im Streit um Balkonkraftwerke | Die Deutsche Umwelthilfe hat vor dem Oberlandesgericht Hamm Klage gegen den Wohnungskonzern Vonovia eingereicht. Streitpunkt ist die gängige Praxis, Mieter vor der Installation eines Balkonkraftwerks... ► Artikel lesen | |
| 15:19 | Vonovia: Haushalte berichten von Mängeln und fragwürdigen Miettricks | ||
| 13:15 | Streit um Balkonkraftwerke: Umwelthilfe klagt gegen Vonovia | HAMM (dpa-AFX) - Im Streit um den Aufbau von Mini-Solaranlagen, sogenannten Balkonkraftwerken, durch Mieter hat die Deutsche Umwelthilfe eine Klage eingelegt. Die Unterlassungsklage sei beim Oberlandesgericht... ► Artikel lesen |