Ein Oktoberfestbesucher verletzte sich 2025 während einer Fahrt in einem Fahrgeschäft am Handgelenk, weil er seine Arme nach oben gestreckt hatte, Schließlich verlangte er 10.000 Euro Schmerzensgeld von der Betreiberin des Fahrgeschäfts. Ein Münchner Gericht wies die Klage ab. Es ist wieder so weit: Am Wochenende startet das Oktoberfest 2026. Viele Besucherinnen und Besucher freuen sich auf Festzelte, Fahrgeschäfte und ausgelassene Stunden auf der Theresienwiese. Bei aller Freude sollte jedoch die ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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