Wiesbaden (ots) -
- AbbVie Deutschland hat eine Beschwerde eingereicht und die Europäische Kommission gebeten zu prüfen, ob die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu wirkstoffübergreifenden Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
- Nach Auffassung von AbbVie bergen die neuen Regelungen das Risiko eines ungleichen Zugangs zu innovativen Therapien innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig könnte die Krankenkassenzugehörigkeit stärker als medizinische Erwägungen darüber entscheiden, welche innovativen Arzneimittel Patient*innen erhalten.
AbbVie Deutschland hat bei der Europäischen Kommission eine Beihilfebeschwerde gegen einen Teil des in diesem Sommer verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingereicht. Nach Auffassung des Unternehmens könnten die betreffenden Regelungen mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar sein, da sie bestimmte Hersteller innovativer Arzneimittel einem zusätzlichen Ausschreibungs- und Rabattdruck aussetzen. AbbVie erkennt an, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig gesichert werden muss. Gleichzeitig müssen Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, evidenzbasierte Therapieentscheidungen, Versorgungskontinuität und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
"Die neue Rabattregelung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung und stellt zugleich ein Grundprinzip der Gesundheitsversorgung in Deutschland infrage", sagte Thibault Massart, Geschäftsführer bei AbbVie Deutschland. "Künftig besteht das Risiko, dass zugelassene innovative Arzneimittel nach ihrer Markteinführung nicht mehr allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten gleichermaßen zur Verfügung stehen. Ausschlaggebend könnte stattdessen sein, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind."
Negative Auswirkungen für Patient*innen erwartet
Die neue gesetzliche Regelung ermöglicht es den Krankenkassen ausdrücklich, für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel über sogenannte gesetzlich definierte "Fokuslisten" wirkstoffübergreifende Rabattverträge auszuschreiben. Dadurch können Krankenkassen auch exklusive Rabattverträge mit einem einzigen Hersteller abschließen. Dies kann die ärztliche Therapiefreiheit weiter einschränken und dazu führen, dass individuelle Therapieentscheidungen zunehmend von wirtschaftlichen und administrativen statt von medizinischen Kriterien beeinflusst werden. Mögliche Konsequenzen könnten unter anderem Menschen mit bestimmten Krebserkrankungen, rheumatischen Erkrankungen oder Migräne betreffen.
"Gesetzlich Versicherte in Deutschland sollten sich weiterhin darauf verlassen können, gleichberechtigten Zugang zum gesamten Spektrum innovativer Therapieoptionen zu haben", sagte Thibault Massart. "Wenn der Zugang zur medizinisch am besten geeigneten Therapie von der Krankenkasse abhängt, bei der ein Patient versichert ist, besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten individuelle Therapieoptionen verlieren, die ihnen heute zur Verfügung stehen."
Innovative Arzneimittel unterscheiden sich in ihrer klinischen Wirkung
Anders als Generika, die denselben Wirkstoff enthalten und daher untereinander austauschbar sind, können unterschiedliche patentgeschützte Arzneimittel nicht gleichgesetzt werden. Auch wenn bestimmte innovative Arzneimittel ähnliche Therapieziele, Wirkmechanismen und/oder Anwendungsgebiete haben, liegt es in ihrer Natur, dass sie sich dennoch in ihrer Wirkungsweise sowie in ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit unterscheiden. Diese Unterschiede spiegeln sich auch darin wider, dass jedes innovative Arzneimittel eigenständig patentgeschützt ist. Welche Behandlung für einzelne Patient*innen am besten geeignet ist, hängt vom jeweiligen Krankheitsbild, den Symptomen, der Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und weiteren Faktoren ab, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind.
Neben möglichen Auswirkungen auf individuelle Therapieentscheidungen können insbesondere exklusive Rabattverträge auch negative Folgen für die Gesundheitsversorgung haben. Exklusive Rabattverträge können Therapiealternativen reduzieren und das Risiko von Versorgungsunterbrechungen erhöhen. Erfahrungen aus Märkten mit einer hohen Anbieterkonzentration zeigen, dass die Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl von Herstellern die Risiken für die Versorgungssicherheit erheblich erhöhen kann.
Widerspruch zu AMNOG-Prinzip
Die neue Regelung steht zudem im Widerspruch zu dem mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) etablierten Verfahren, über das die Preise von Arzneimitteln in Deutschland im Rahmen einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Bewertung bestimmt werden. Das Grundprinzip besagt, dass der Patientennutzen entscheidend ist. Dazu bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klinische Daten und den Nutzen, den neue Therapien im Vergleich zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten bieten. "Die Rolle der AMNOG-Nutzenbewertung droht erheblich geschwächt zu werden, wenn nach Abschluss dieses umfassenden Verfahrens die Zuschlagsentscheidung einer Krankenkasse darüber bestimmt, welche nicht austauschbaren Arzneimittel Versicherte erhalten", sagte Thibault Massart. "Dies könnte zu Einschränkungen führen, die individuelle klinische Erwägungen möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigen."
Das falsche Signal für den Pharmastandort Deutschland
Die Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem forschende Pharmaunternehmen durch mehr als verdoppelte verpflichtende Abschläge und zusätzliche Preisregulierungsmaßnahmen bereits substanziell zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
"Entscheidend sind faire und vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Unternehmen. Deutschland verfolgt das Ziel, zu den weltweit führenden Standorten für pharmazeutische Innovationen zu gehören. Regelungen, die medizinische Unterschiede außer Acht lassen, einzelne Unternehmen unverhältnismäßig belasten und Investitionen in Forschung und Gesundheitsversorgung hemmen, machen es deutlich schwieriger, dieses Ziel zu erreichen", sagte Thibault Massart.
Während andere große Märkte wie die USA und China gezielt in pharmazeutische Forschung und Produktion investieren, drohen zusätzliche einseitige Belastungen die Attraktivität Deutschlands für Investitionen und hochqualifizierte Fachkräfte zu schwächen. Nach Auffassung von AbbVie steht dies dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Deutschland als führenden Standort für Innovation und pharmazeutische Forschung zu stärken.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelungen zu wirkstoffübergreifenden Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel zurückzunehmen und sicherzustellen, dass die Vergütung von Innovationen konsequent am medizinischen Nutzen statt an kurzfristigen Einsparzielen ausgerichtet wird", sagte Thibault Massart. "Unsere Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission ist kein Ersatz für den Dialog in Deutschland. Zu diesem Dialog sind und bleiben wir bereit."
Über AbbVie
Unsere Mission als BioPharma-Unternehmen ist es, innovative Therapien zu erforschen und bereitzustellen, mit denen wir die medizinischen Herausforderungen von heute und morgen angehen. Wir wollen einen echten Unterschied im Leben der Menschen machen - über verschiedene Therapiegebiete hinweg, darunter Immunologie, Onkologie, Neurologie und Augenheilkunde sowie mit dem Portfolio von Allergan Aesthetics in der medizinischen Ästhetik. In Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden und seinem Forschungs- und Produktionsstandort in Ludwigshafen vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie weltweit rund 57.000 und in Deutschland rund 3.500 Mitarbeiter*innen. Für weitere Informationen zum Unternehmen besuchen Sie www.abbvie.de oder unser Profil auf LinkedIn (https://www.linkedin.com/showcase/abbvie-deutschland/). Unter www.abbvie-care.de finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren Therapiegebieten.
Kontakt:
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
Sebastian Wachtarz
Director Government & Corporate Affairs
Mainzer Straße 81
65189 Wiesbaden
T: +49 151-54052950
E-Mail: sebastian.wachtarz@abbvie.com
Original-Content von: AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/112983/6354553
- AbbVie Deutschland hat eine Beschwerde eingereicht und die Europäische Kommission gebeten zu prüfen, ob die Regelungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes zu wirkstoffübergreifenden Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
- Nach Auffassung von AbbVie bergen die neuen Regelungen das Risiko eines ungleichen Zugangs zu innovativen Therapien innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig könnte die Krankenkassenzugehörigkeit stärker als medizinische Erwägungen darüber entscheiden, welche innovativen Arzneimittel Patient*innen erhalten.
AbbVie Deutschland hat bei der Europäischen Kommission eine Beihilfebeschwerde gegen einen Teil des in diesem Sommer verabschiedeten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingereicht. Nach Auffassung des Unternehmens könnten die betreffenden Regelungen mit dem EU-Beihilferecht unvereinbar sein, da sie bestimmte Hersteller innovativer Arzneimittel einem zusätzlichen Ausschreibungs- und Rabattdruck aussetzen. AbbVie erkennt an, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig gesichert werden muss. Gleichzeitig müssen Maßnahmen, die den Zugang zu Arzneimitteln betreffen, evidenzbasierte Therapieentscheidungen, Versorgungskontinuität und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer gewährleisten.
"Die neue Rabattregelung birgt die Gefahr einer Ungleichbehandlung und stellt zugleich ein Grundprinzip der Gesundheitsversorgung in Deutschland infrage", sagte Thibault Massart, Geschäftsführer bei AbbVie Deutschland. "Künftig besteht das Risiko, dass zugelassene innovative Arzneimittel nach ihrer Markteinführung nicht mehr allen gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten gleichermaßen zur Verfügung stehen. Ausschlaggebend könnte stattdessen sein, bei welcher Krankenkasse sie versichert sind."
Negative Auswirkungen für Patient*innen erwartet
Die neue gesetzliche Regelung ermöglicht es den Krankenkassen ausdrücklich, für bestimmte patentgeschützte Arzneimittel über sogenannte gesetzlich definierte "Fokuslisten" wirkstoffübergreifende Rabattverträge auszuschreiben. Dadurch können Krankenkassen auch exklusive Rabattverträge mit einem einzigen Hersteller abschließen. Dies kann die ärztliche Therapiefreiheit weiter einschränken und dazu führen, dass individuelle Therapieentscheidungen zunehmend von wirtschaftlichen und administrativen statt von medizinischen Kriterien beeinflusst werden. Mögliche Konsequenzen könnten unter anderem Menschen mit bestimmten Krebserkrankungen, rheumatischen Erkrankungen oder Migräne betreffen.
"Gesetzlich Versicherte in Deutschland sollten sich weiterhin darauf verlassen können, gleichberechtigten Zugang zum gesamten Spektrum innovativer Therapieoptionen zu haben", sagte Thibault Massart. "Wenn der Zugang zur medizinisch am besten geeigneten Therapie von der Krankenkasse abhängt, bei der ein Patient versichert ist, besteht das Risiko, dass Patientinnen und Patienten individuelle Therapieoptionen verlieren, die ihnen heute zur Verfügung stehen."
Innovative Arzneimittel unterscheiden sich in ihrer klinischen Wirkung
Anders als Generika, die denselben Wirkstoff enthalten und daher untereinander austauschbar sind, können unterschiedliche patentgeschützte Arzneimittel nicht gleichgesetzt werden. Auch wenn bestimmte innovative Arzneimittel ähnliche Therapieziele, Wirkmechanismen und/oder Anwendungsgebiete haben, liegt es in ihrer Natur, dass sie sich dennoch in ihrer Wirkungsweise sowie in ihrer Wirksamkeit und Verträglichkeit unterscheiden. Diese Unterschiede spiegeln sich auch darin wider, dass jedes innovative Arzneimittel eigenständig patentgeschützt ist. Welche Behandlung für einzelne Patient*innen am besten geeignet ist, hängt vom jeweiligen Krankheitsbild, den Symptomen, der Krankengeschichte, Begleiterkrankungen und weiteren Faktoren ab, die von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind.
Neben möglichen Auswirkungen auf individuelle Therapieentscheidungen können insbesondere exklusive Rabattverträge auch negative Folgen für die Gesundheitsversorgung haben. Exklusive Rabattverträge können Therapiealternativen reduzieren und das Risiko von Versorgungsunterbrechungen erhöhen. Erfahrungen aus Märkten mit einer hohen Anbieterkonzentration zeigen, dass die Abhängigkeit von einer begrenzten Zahl von Herstellern die Risiken für die Versorgungssicherheit erheblich erhöhen kann.
Widerspruch zu AMNOG-Prinzip
Die neue Regelung steht zudem im Widerspruch zu dem mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) etablierten Verfahren, über das die Preise von Arzneimitteln in Deutschland im Rahmen einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Bewertung bestimmt werden. Das Grundprinzip besagt, dass der Patientennutzen entscheidend ist. Dazu bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) klinische Daten und den Nutzen, den neue Therapien im Vergleich zu bestehenden Behandlungsmöglichkeiten bieten. "Die Rolle der AMNOG-Nutzenbewertung droht erheblich geschwächt zu werden, wenn nach Abschluss dieses umfassenden Verfahrens die Zuschlagsentscheidung einer Krankenkasse darüber bestimmt, welche nicht austauschbaren Arzneimittel Versicherte erhalten", sagte Thibault Massart. "Dies könnte zu Einschränkungen führen, die individuelle klinische Erwägungen möglicherweise nicht ausreichend berücksichtigen."
Das falsche Signal für den Pharmastandort Deutschland
Die Maßnahme kommt zu einem Zeitpunkt, an dem forschende Pharmaunternehmen durch mehr als verdoppelte verpflichtende Abschläge und zusätzliche Preisregulierungsmaßnahmen bereits substanziell zur Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.
"Entscheidend sind faire und vergleichbare Rahmenbedingungen für alle Unternehmen. Deutschland verfolgt das Ziel, zu den weltweit führenden Standorten für pharmazeutische Innovationen zu gehören. Regelungen, die medizinische Unterschiede außer Acht lassen, einzelne Unternehmen unverhältnismäßig belasten und Investitionen in Forschung und Gesundheitsversorgung hemmen, machen es deutlich schwieriger, dieses Ziel zu erreichen", sagte Thibault Massart.
Während andere große Märkte wie die USA und China gezielt in pharmazeutische Forschung und Produktion investieren, drohen zusätzliche einseitige Belastungen die Attraktivität Deutschlands für Investitionen und hochqualifizierte Fachkräfte zu schwächen. Nach Auffassung von AbbVie steht dies dem Ziel der Bundesregierung entgegen, Deutschland als führenden Standort für Innovation und pharmazeutische Forschung zu stärken.
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die Regelungen zu wirkstoffübergreifenden Rabattverträgen für patentgeschützte Arzneimittel zurückzunehmen und sicherzustellen, dass die Vergütung von Innovationen konsequent am medizinischen Nutzen statt an kurzfristigen Einsparzielen ausgerichtet wird", sagte Thibault Massart. "Unsere Beihilfebeschwerde bei der Europäischen Kommission ist kein Ersatz für den Dialog in Deutschland. Zu diesem Dialog sind und bleiben wir bereit."
Über AbbVie
Unsere Mission als BioPharma-Unternehmen ist es, innovative Therapien zu erforschen und bereitzustellen, mit denen wir die medizinischen Herausforderungen von heute und morgen angehen. Wir wollen einen echten Unterschied im Leben der Menschen machen - über verschiedene Therapiegebiete hinweg, darunter Immunologie, Onkologie, Neurologie und Augenheilkunde sowie mit dem Portfolio von Allergan Aesthetics in der medizinischen Ästhetik. In Deutschland ist AbbVie an seinem Hauptsitz in Wiesbaden und seinem Forschungs- und Produktionsstandort in Ludwigshafen vertreten. Insgesamt beschäftigt AbbVie weltweit rund 57.000 und in Deutschland rund 3.500 Mitarbeiter*innen. Für weitere Informationen zum Unternehmen besuchen Sie www.abbvie.de oder unser Profil auf LinkedIn (https://www.linkedin.com/showcase/abbvie-deutschland/). Unter www.abbvie-care.de finden Sie umfangreiche Informationen zu unseren Therapiegebieten.
Kontakt:
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E-Mail: sebastian.wachtarz@abbvie.com
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