SANTIAGO DE CHILE (dpa-AFX) - Chiles frühere Präsidentin Michelle Bachelet hat ihre Kandidatur für das Amt der UN-Generalsekretärin zurückgezogen. Das gab die 74-Jährige auf der Plattform Instagram bekannt.
Bachelet, die zwischen 2018 und 2022 als UN-Hochkommissarin für Menschenrechte fungierte, nannte keine konkrete Begründung für ihren Rückzug. Tags zuvor war sie bei der jüngsten Probeabstimmung im UN-Sicherheitsrat aber auf dem vorletzten Platz gelandet, wie die israelische UN-Mission unter Verweis auf Quellen im Sicherheitsrat mitteilte. Favoritin für die Nachfolge von UN-Generalsekretär António Guterres ist demnach die Diplomatin Rebeca Grynspan aus Costa Rica.
Bachelet ließ wissen, dass sie ihre Kandidatur nicht bereue: "Wir haben dazu beigetragen, die Überzeugung auf die globale Agenda zu setzen, dass die nächste Generalsekretärin eine Frau aus Lateinamerika sein sollte." Neben Grynspan erfüllen auch die ecuadorianischen Bewerberinnen María Fernanda Espinosa und Ivonne A-Baki dieses Kriterium.
Die Chilenin hatte sich bei ihrer Kandidatur für Multilateralismus, Völkerrecht, Demokratie, Menschenrechte und Klimaschutz eingesetzt. Unterstützt wurde sie vom brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva und der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum.
Bachelet war zweimal Präsidentin ihres Landes (2006 bis 2010 und 2014 bis 2018). Während der Pinochet-Diktatur war sie mit ihrer Mutter in die DDR geflohen, wo sie Deutsch lernte und Medizin studierte.
UN-Sicherheitsrat trifft Vorauswahl
Die 15 Mitglieder des UN-Sicherheitsrates befinden sich noch in der Phase der Kandidatenfindung, bevor Guterres am 31. Dezember aus dem Amt scheidet. Nach zwei Amtszeiten kann der Portugiese nicht noch einmal kandidieren.
Mit geheimen Probeabstimmungen wird versucht, sich auf einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin zu einigen. Wer Guterres' Amt übernehmen will, braucht mindestens die Stimmen von neun Mitgliedern des mächtigsten UN-Gremiums. Die fünf ständigen Mitglieder im Sicherheitsrat - Russland, China, Frankreich, Großbritannien und die USA - haben jeweils ein Veto-Recht und können eine Personalie mit ihrer Gegenstimme blockieren. Gibt es eine Einigung auf einen Personalvorschlag, wird anschließend in der UN-Vollversammlung darüber abgestimmt./mch/DP/zb
