Eine Maklervollmacht bedeutet nicht automatisch Rundum-Beratung: Das Landgericht Trier hat die Klage einer Kundin über knapp 190.000 Euro gegen ihre Versicherungsmaklerin abgewiesen. Entscheidend für das Urteil waren der konkrete Auftrag und die vorhandene Beratungsdokumentation. Das Landgericht Trier hat eine gegen eine Versicherungsmaklerin gerichtete Schadenersatzklage in Höhe von rund 190.000 Euro vollständig abgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts verpflichtet eine Maklervollmacht einen Versicherungsmakler ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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