Ein Fall um den Wechsel von der PKV in die GKV beschäftigte das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg: Für die Aufnahme in die GKV wurden falsche Vorversicherungszeiten vorgelegt - ohne Wissen des Versicherten. Das Gericht musste nun klären, ob die Kasse die Mitgliedschaft zurücknehmen durfte. Eine Krankenkasse darf die Aufnahme eines Versicherten in die freiwillige Mitgliedschaft rückgängig machen, wenn die Entscheidung auf falschen Angaben zu den Vorversicherungszeiten beruht. Das gilt auch, ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2026 AssCompact
