Das OLG Köln hat eine Rentenfaktor-Klausel von Zurich Deutscher Herold in fondsgebundenen Riester- und Rentenversicherungen für unwirksam erklärt. Der Versicherer sieht die Klausel im Einklang mit BGH-Vorgaben und lässt das Urteil nun vom Bundesgerichtshof überprüfen. Erneut hat ein Gericht die einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors für unzulässig erklärt: Diesmal ging es um fondsgebundene Riester- und Rentenversicherungen der Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung. Der Versicherer hatte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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