Ein Arbeitnehmer wollte die Kosten seines Wohnmobils steuerlich als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah die Voraussetzungen jedoch nicht als erfüllt an. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Entscheidung. Die Kosten für ein Wohnmobil können nicht als Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend gemacht werden. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg entschieden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die dagegen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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