Berlin (ots) -
Mit der Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden gemeinnützige Forschungseinrichtungen in die Ausnahme vom Besserstellungsverbot einbezogen. Damit entfallen langwierige Antragsverfahren. Die gemeinnützige Forschung ist nun der öffentlich finanzierten Forschung gleichgestellt. Der Zugang zur Förderung wird deutlich unbürokratischer. Zudem haben die Koalitionsfraktionen vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte Forschungseinrichtungen aufgenommen.
Holger Mann, zuständiger Berichterstatter:
"Weniger Formulare, mehr Flexibilität und Attraktivität, um Spitzenkräfte für Forschung und Transfer in Deutschland zu gewinnen. Mit der Gesetzesnovelle geben wir über 100 gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in Deutschland mehr Freiheiten bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Wir bauen unnötige Vorgaben wie Doppelprüfungen ab und erleichtern die Nutzung von EU-Mitteln.
Gemeinnützigen Forschungseinrichtungen wurde mehr Bürokratie zugemutet als anderen Wissenschaftseinrichtungen. Mit diesem Wettbewerbsnachteil ist jetzt Schluss. Ausnahmeanträge fallen mit der Lockerung des Besserstellungsverbots weg. Damit bauen wir Bürokratie ab, die die Institute Nerven, Zeit und Geld gekostet haben. Diese können sie jetzt in Innovation investieren.
Vor allem transferstarken Forschungseinrichtungen der Zuse-Gemeinschaft oder der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft kommt die neue Flexibilität zugute. Sie stärken Wertschöpfung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich eigene Forschung und Entwicklung schwieriger leisten können. Eine Erkenntnis aus dem Labor wird wertvoll, wenn sie im Betrieb ankommt und neue Jobs und Umsätze generiert."
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- Die Pressestelle-
Telefon: 030 227 52728
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181322/6358392
Mit der Novelle des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes werden gemeinnützige Forschungseinrichtungen in die Ausnahme vom Besserstellungsverbot einbezogen. Damit entfallen langwierige Antragsverfahren. Die gemeinnützige Forschung ist nun der öffentlich finanzierten Forschung gleichgestellt. Der Zugang zur Förderung wird deutlich unbürokratischer. Zudem haben die Koalitionsfraktionen vier weitere vom Bund auf Dauer finanzierte Forschungseinrichtungen aufgenommen.
Holger Mann, zuständiger Berichterstatter:
"Weniger Formulare, mehr Flexibilität und Attraktivität, um Spitzenkräfte für Forschung und Transfer in Deutschland zu gewinnen. Mit der Gesetzesnovelle geben wir über 100 gemeinnützigen Forschungseinrichtungen in Deutschland mehr Freiheiten bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Wir bauen unnötige Vorgaben wie Doppelprüfungen ab und erleichtern die Nutzung von EU-Mitteln.
Gemeinnützigen Forschungseinrichtungen wurde mehr Bürokratie zugemutet als anderen Wissenschaftseinrichtungen. Mit diesem Wettbewerbsnachteil ist jetzt Schluss. Ausnahmeanträge fallen mit der Lockerung des Besserstellungsverbots weg. Damit bauen wir Bürokratie ab, die die Institute Nerven, Zeit und Geld gekostet haben. Diese können sie jetzt in Innovation investieren.
Vor allem transferstarken Forschungseinrichtungen der Zuse-Gemeinschaft oder der Johannes-Rau-Forschungsgemeinschaft kommt die neue Flexibilität zugute. Sie stärken Wertschöpfung vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die sich eigene Forschung und Entwicklung schwieriger leisten können. Eine Erkenntnis aus dem Labor wird wertvoll, wenn sie im Betrieb ankommt und neue Jobs und Umsätze generiert."
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