Halle (ots) -
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) zur mündlichen Verhandlung angenommen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Der Politiker wehrt sich gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Anfang November soll der Fall verhandelt werden.
Anfang dieses Jahres hatte Schmidt mit Kritik an Parteifreunden eine Affäre um Vetternwirtschaft ausgelöst. Kurz danach setzte ihm die Bundestagsfraktion den Stuhl vor die Tür. Auf MZ-Anfrage teilte der Politiker mit, er wolle sich gegen den Ausschluss wehren, weil er sich weiterhin den Zielen der AfD verpflichtet fühle und wieder Teil der Bundestagsfraktion sein wolle. "Der Ausschluss aus einer Fraktion hat erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten", sagte Schmidt. "Deshalb halte ich es für richtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Ausschlusses gerichtlich klären zu lassen."
Der Gang nach Karlsruhe sei "keine frei gewählte politische Eskalation". Er mache jedoch eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte geltend. Gegen Schmidt läuft auch ein Parteiausschlussverfahren.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hagen Eichler
Telefon: 0391 400 66 94 10
hagen.eichler@mz.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/47409/6359361
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des sachsen-anhaltischen Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt (AfD) zur mündlichen Verhandlung angenommen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Wochenendausgabe). Der Politiker wehrt sich gegen seinen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Anfang November soll der Fall verhandelt werden.
Anfang dieses Jahres hatte Schmidt mit Kritik an Parteifreunden eine Affäre um Vetternwirtschaft ausgelöst. Kurz danach setzte ihm die Bundestagsfraktion den Stuhl vor die Tür. Auf MZ-Anfrage teilte der Politiker mit, er wolle sich gegen den Ausschluss wehren, weil er sich weiterhin den Zielen der AfD verpflichtet fühle und wieder Teil der Bundestagsfraktion sein wolle. "Der Ausschluss aus einer Fraktion hat erhebliche Auswirkungen auf die parlamentarischen Mitwirkungsmöglichkeiten eines Abgeordneten", sagte Schmidt. "Deshalb halte ich es für richtig, die verfassungsrechtlichen Grenzen eines solchen Ausschlusses gerichtlich klären zu lassen."
Der Gang nach Karlsruhe sei "keine frei gewählte politische Eskalation". Er mache jedoch eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte geltend. Gegen Schmidt läuft auch ein Parteiausschlussverfahren.
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