Berlin (ots) -
Am 27. September 2026 treten neue Regeln in Kraft, nach denen Umweltaussagen in der Werbung oder auf Produktverpackungen jetzt klar und nachvollziehbar belegt werden müssen. Um einen pragmatischen und verhältnismäßigen Umgang mit Altbeständen sicherzustellen, justieren wir nach.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"'Einfach "nachhaltig', 'gut für die Umwelt' oder 'bienenfreundlich' auf die Verpackung zu schreiben, reicht künftig nicht mehr aus. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar belegt werden, sonst sind sie unzulässig. Diesen Ansatz der EmpCo-Richtlinie teilen wir als SPD-Bundestagsfraktion voll und ganz. Denn wer umweltfreundlich konsumieren möchte, soll nicht durch falsche Werbeaussagen getäuscht werden. Doch der Umgang mit Altwarenbeständen, die nicht oder nur mit großem Aufwand und hohen Kosten an die neuen Regeln angepasst werden könnten und in der Konsequenz womöglich vernichtet werden müssten, hat vielen Sorge bereitet. Wir haben uns daher bei der EU-Kommission für einen pragmatischen Weg zum Umgang mit Altbeständen stark gemacht. Die erzielte Lösung verankern wir nun im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb."
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:
"Wenn es um Altbestände geht, muss nun bei der zivilrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regelungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sollen dabei insbesondere die Schwere des Rechtsverstoßes, die vom Unternehmen unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung des Verstoßes sowie die mit der Beseitigung verbundenen Kosten und Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Die Regelung gilt für zwei Jahre und ermöglicht so einen Weg, bereits produzierte Waren vor der Vernichtung zu retten. In besonderen Härtefällen kann die Rechtsprechung allerdings auch danach noch individuelle Abverkaufsfristen vorsehen. Damit haben wir eine pragmatische und in der Praxis wirksame Lösung gefunden. Unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen und Umwelt werden vermieden. Diese gesetzliche Lösung ist für viele Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit der EmpCo-Umsetzung bis zuletzt große Sorgen gemacht haben, eine Erleichterung. Sie unterstreicht außerdem die Handlungsfähigkeit der Koalition."
Pressekontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
- Die Pressestelle-
Telefon: 030 227 52728
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Website: www.spdfraktion.de
Original-Content von: SPD-Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181322/6359381
Am 27. September 2026 treten neue Regeln in Kraft, nach denen Umweltaussagen in der Werbung oder auf Produktverpackungen jetzt klar und nachvollziehbar belegt werden müssen. Um einen pragmatischen und verhältnismäßigen Umgang mit Altbeständen sicherzustellen, justieren wir nach.
Carmen Wegge, rechts- und verbraucherpolitische Sprecherin:
"'Einfach "nachhaltig', 'gut für die Umwelt' oder 'bienenfreundlich' auf die Verpackung zu schreiben, reicht künftig nicht mehr aus. Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen müssen klar belegt werden, sonst sind sie unzulässig. Diesen Ansatz der EmpCo-Richtlinie teilen wir als SPD-Bundestagsfraktion voll und ganz. Denn wer umweltfreundlich konsumieren möchte, soll nicht durch falsche Werbeaussagen getäuscht werden. Doch der Umgang mit Altwarenbeständen, die nicht oder nur mit großem Aufwand und hohen Kosten an die neuen Regeln angepasst werden könnten und in der Konsequenz womöglich vernichtet werden müssten, hat vielen Sorge bereitet. Wir haben uns daher bei der EU-Kommission für einen pragmatischen Weg zum Umgang mit Altbeständen stark gemacht. Die erzielte Lösung verankern wir nun im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb."
Nadine Heselhaus, zuständige Berichterstatterin:
"Wenn es um Altbestände geht, muss nun bei der zivilrechtlichen Ahndung von Verstößen gegen die neuen Regelungen der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz besonders berücksichtigt werden. Im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung sollen dabei insbesondere die Schwere des Rechtsverstoßes, die vom Unternehmen unternommenen Anstrengungen zur Beseitigung des Verstoßes sowie die mit der Beseitigung verbundenen Kosten und Umweltbelastungen berücksichtigt werden. Die Regelung gilt für zwei Jahre und ermöglicht so einen Weg, bereits produzierte Waren vor der Vernichtung zu retten. In besonderen Härtefällen kann die Rechtsprechung allerdings auch danach noch individuelle Abverkaufsfristen vorsehen. Damit haben wir eine pragmatische und in der Praxis wirksame Lösung gefunden. Unverhältnismäßige Belastungen für Unternehmen und Umwelt werden vermieden. Diese gesetzliche Lösung ist für viele Unternehmen, die sich im Zusammenhang mit der EmpCo-Umsetzung bis zuletzt große Sorgen gemacht haben, eine Erleichterung. Sie unterstreicht außerdem die Handlungsfähigkeit der Koalition."
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