Berlin (ots) -
Menschenrechtsinstitut zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Grundrechte gegen staatliche Macht durchsetzen
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts würdigt das Deutsche Institut für Menschenrechte dessen zentrale Bedeutung für den Schutz der Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland. Zugleich mahnt das Institut, die Unabhängigkeit der Justiz und die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen auch künftig konsequent zu schützen.
"Der Rechtsstaat sichert die Freiheit, Gleichheit und Würde aller Menschen. Unabhängige Gerichte sind die Lebensversicherung des Rechtsstaats. Grundrechte schützen die Menschen nur dann, wenn sie auch gegen staatliche Macht gerichtlich durchgesetzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen 75 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass dieser Anspruch in Deutschland Wirklichkeit ist", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Verständnis der Grundrechte in Deutschland maßgeblich geprägt und staatlicher Machtausübung durch den Gesetzgeber, die Regierung oder die Verwaltung immer wieder Grenzen gesetzt. "Denn auch eine demokratisch gewählte Parlamentsmehrheit und Regierung darf Menschenrechte nicht verletzen", betont Rudolf. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen keine abstrakten Rechtsfragen allein, sondern den Alltag der Menschen - von Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung über den Schutz der Privatsphäre und die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums bis zu der grundlegenden Grenze, dass der Staat Menschen niemals zum bloßen Mittel seines Handelns machen darf. Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen dabei nicht für sich: Sie sind zugleich Ausprägungen der international und europäisch garantierten Menschenrechte.
Das Jubiläum fällt in eine Zeit, in der die Unabhängigkeit von Gerichten in zahlreichen Staaten unter Druck geraten ist. Richterinnen und Richter werden eingeschüchtert, Gerichte politisch delegitimiert oder ihre Entscheidungen missachtet. Deutschland hat vor diesem Hintergrund zum Schutz der Menschen und unserer Verfassungsordnung die Stellung und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts 2024 zu Recht verfassungsrechtlich stärker abgesichert.
Rudolf betont: "Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade dann, wenn gerichtliche Entscheidungen politisch unbequem sind oder dem - tatsächlichen oder behaupteten - Mehrheitswillen widersprechen. Die Unabhängigkeit aller Gerichte zu achten und ihre Entscheidungen zu respektieren, ist keine Frage politischer Zustimmung, sondern zentrale rechtsstaatliche Pflicht. Institutionelle Sicherungen sind wichtig - sie müssen aber zugleich von einer rechtsstaatlichen Kultur getragen werden, in der die Bindung staatlicher Macht an das Recht außer Frage steht."
Auch künftig wird sich Rudolf zufolge die rechtsstaatliche Kultur immer wieder bewähren müssen: "Neue Technologien, gesellschaftlicher Wandel, weltpolitische Verwerfungen, die Klimakrise und andere Entwicklungen werden neue Grundrechtsfragen aufwerfen. Die Fragen verändern sich. Der Maßstab bleibt: Grund- und Menschenrechte müssen für alle Menschen wirksam sein. Dafür steht das Bundesverfassungsgericht seit 75 Jahren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
Weitere Informationen zu Aufgaben und Arbeitsweise finden Sie unter www.institut-fuer-menschenrechte.de
Pressekontakt:
Kristal Davidson, Pressesprecherin
E-Mail: pressestelle@institut-fuer-menschenrechte.de
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Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/51271/6360072
Menschenrechtsinstitut zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Grundrechte gegen staatliche Macht durchsetzen
Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Bundesverfassungsgerichts würdigt das Deutsche Institut für Menschenrechte dessen zentrale Bedeutung für den Schutz der Grundrechte und den Rechtsstaat in Deutschland. Zugleich mahnt das Institut, die Unabhängigkeit der Justiz und die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen auch künftig konsequent zu schützen.
"Der Rechtsstaat sichert die Freiheit, Gleichheit und Würde aller Menschen. Unabhängige Gerichte sind die Lebensversicherung des Rechtsstaats. Grundrechte schützen die Menschen nur dann, wenn sie auch gegen staatliche Macht gerichtlich durchgesetzt werden können. Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen 75 Jahren entscheidend dazu beigetragen, dass dieser Anspruch in Deutschland Wirklichkeit ist", erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hat das Verständnis der Grundrechte in Deutschland maßgeblich geprägt und staatlicher Machtausübung durch den Gesetzgeber, die Regierung oder die Verwaltung immer wieder Grenzen gesetzt. "Denn auch eine demokratisch gewählte Parlamentsmehrheit und Regierung darf Menschenrechte nicht verletzen", betont Rudolf. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts betreffen keine abstrakten Rechtsfragen allein, sondern den Alltag der Menschen - von Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung über den Schutz der Privatsphäre und die Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums bis zu der grundlegenden Grenze, dass der Staat Menschen niemals zum bloßen Mittel seines Handelns machen darf. Die Grundrechte des Grundgesetzes stehen dabei nicht für sich: Sie sind zugleich Ausprägungen der international und europäisch garantierten Menschenrechte.
Das Jubiläum fällt in eine Zeit, in der die Unabhängigkeit von Gerichten in zahlreichen Staaten unter Druck geraten ist. Richterinnen und Richter werden eingeschüchtert, Gerichte politisch delegitimiert oder ihre Entscheidungen missachtet. Deutschland hat vor diesem Hintergrund zum Schutz der Menschen und unserer Verfassungsordnung die Stellung und Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts 2024 zu Recht verfassungsrechtlich stärker abgesichert.
Rudolf betont: "Die Stärke eines Rechtsstaats zeigt sich gerade dann, wenn gerichtliche Entscheidungen politisch unbequem sind oder dem - tatsächlichen oder behaupteten - Mehrheitswillen widersprechen. Die Unabhängigkeit aller Gerichte zu achten und ihre Entscheidungen zu respektieren, ist keine Frage politischer Zustimmung, sondern zentrale rechtsstaatliche Pflicht. Institutionelle Sicherungen sind wichtig - sie müssen aber zugleich von einer rechtsstaatlichen Kultur getragen werden, in der die Bindung staatlicher Macht an das Recht außer Frage steht."
Auch künftig wird sich Rudolf zufolge die rechtsstaatliche Kultur immer wieder bewähren müssen: "Neue Technologien, gesellschaftlicher Wandel, weltpolitische Verwerfungen, die Klimakrise und andere Entwicklungen werden neue Grundrechtsfragen aufwerfen. Die Fragen verändern sich. Der Maßstab bleibt: Grund- und Menschenrechte müssen für alle Menschen wirksam sein. Dafür steht das Bundesverfassungsgericht seit 75 Jahren."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.
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