Wird ein Bewerber bei einer Einstellung wegen seines Alters benachteiligt, kann daraus ein Anspruch auf Ersatz entgangenen Arbeitsentgelts entstehen. Dieser Anspruch reicht jedoch nicht zwangsläufig bis zur Rente. Das BAG hat nun Grenzen der Haftung aufgezeigt. Wird ein Bewerber bei der Stellenbesetzung wegen seines Alters unzulässig benachteiligt, kann er vom Arbeitgeber grundsätzlich Ersatz des daraus entstandenen Verdienstausfalls verlangen. Dieser Anspruch nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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