Das Bundeskartellamt hat heute der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens durch die Hensoldt Sensors GmbH, Taufkirchen, die Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, München, die Plath GmbH & Co. KG, Hamburg, und die General Dynamics European Land Systems-Bridge Systems GmbH, Kaiserslautern, zugestimmt. Das Gemeinschaftsunternehmen wird im Hinblick auf einen noch zu vergebenden komplexen Auftrag des Bundes zur Beschaffung von Mitteln zur elektronischen Kampfführung gegründet. Angesichts des Auftragsumfangs und der Anforderungen des Auftraggebers, insbesondere auch in zeitlicher Hinsicht, sehen die Beteiligten die Zusammenarbeit als erforderlich an, um ein tragfähiges Angebot abgeben und nach etwaiger Beauftragung ausführen zu können.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unsere Ermittlungen haben bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen ohne die Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsunternehmen voraussichtlich nicht in der Lage wären, die Anforderungen dieses Projektes zu erfüllen. Die Kooperation versetzt die Unternehmen damit erst in die Lage, sich mit einem entsprechenden Angebot um den Auftrag zu bewerben."
Die Bundeswehr hat als Auftraggeber konkrete Anforderungen an die zu beschaffenden Waffensysteme, die eine Zusammenarbeit der Unternehmen erforderlich machen. Die Kooperation beschränkt sich auf das konkrete Vorhaben und lässt keine darüberhinausgehende Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen erwarten.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Unsere Ermittlungen haben bestätigt, dass die beteiligten Unternehmen ohne die Zusammenarbeit in einem Gemeinschaftsunternehmen voraussichtlich nicht in der Lage wären, die Anforderungen dieses Projektes zu erfüllen. Die Kooperation versetzt die Unternehmen damit erst in die Lage, sich mit einem entsprechenden Angebot um den Auftrag zu bewerben."
Die Bundeswehr hat als Auftraggeber konkrete Anforderungen an die zu beschaffenden Waffensysteme, die eine Zusammenarbeit der Unternehmen erforderlich machen. Die Kooperation beschränkt sich auf das konkrete Vorhaben und lässt keine darüberhinausgehende Beeinträchtigung des Wettbewerbs zwischen den beteiligten Unternehmen erwarten.
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