Berlin (ots) -
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen einen Herdwächter von ihrer Pflegekasse finanzieren lassen. Darauf weist die Initiative "Stop Herdbrand" anlässlich des Weltseniorentags am 1. Oktober hin. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kennen diese Möglichkeit bislang nicht.
"Ein Pflegegrad eröffnet vielen Familien eine konkrete Möglichkeit, den Brandschutz in der Küche zu verbessern. Denn nur ein Herdwächter kann einen Küchenbrand verhindern, bevor er entsteht. Das schützt die Senioren und gibt Angehörigen zusätzliche Sicherheit", sagt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und ständiger Vertreter des Präsidenten.
Ein neues Infoblatt (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Antrag_Pflegekasse.pdf) der Initiative erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme infrage kommt und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Selbstständigkeit im Alltag erhalten
Für viele Senioren gehört selbstständiges Kochen zum Alltag. Mit zunehmendem Alter können jedoch Gedächtnis, Sehvermögen, Mobilität oder Reaktionsfähigkeit nachlassen. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle und Brände. Nach Angaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes entsteht fast jeder zweite Wohnungsbrand in der Küche.
61 Prozent der Brandtoten in Deutschland sind älter als 60 Jahre. Herdwächter sind die einzige Sicherheitslösung für Haushalte, die Brände tatsächlich verhindern. Damit stellen sie die nächste Generation des vorbeugenden Brandschutzes dar.
Technik greift ein, bevor ein Brand entsteht
Ein Herdwächter überwacht über einen Sensor die Temperaturentwicklung am Kochfeld. Erkennt das System eine gefährliche Situation, warnt es zunächst akustisch. Reagiert niemand, unterbricht eine Steuereinheit die Stromzufuhr und schaltet das Kochfeld ab. Die Installation der Steuereinheit an den Herd wird von einem Elektrofachbetrieb übernommen.
Weitere Informationen zur Funktionsweise, Förderung und Installation von Herdwächtern gibt es unter www.stop-herdbrand.de.
Kostenübernahme bei Pflegegrad möglich
Herdwächter gelten als technische Pflegehilfsmittel. Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, kann die Pflegekasse die Kosten für das Gerät und den Einbau übernehmen.
Eine Kostenübernahme wird in der Regel gewährt, wenn: die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat; Risiken und Gefahren am Herd nicht rechtzeitig wahrnehmen oder darauf reagieren kann; allein oder über weite Teile des Tages allein lebt; und selbst und ohne Aufsicht kocht.
Auch Angehörige können einen Antrag stellen
Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von bevollmächtigten Angehörigen gestellt werden. Auch Pflegefachkräfte oder der Medizinische Dienst können den Bedarf anstoßen. Vor dem Kauf und der Installation des Herdwächters sollte der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse,
- kurze Begründung für den Bedarf, und
- Kostenvoranschlag eines Elektrobetriebs für Gerät und Einbau des bei der GKV gelisteten Herdwächters, mit der zugehörigen Pflegehilfsmittelnummer 52.40.03.3001
Das neue Infoblatt von "Stop Herdbrand" fasst die Voraussetzungen und den Ablauf verständlich zusammen. Es steht unter folgendem Link kostenfrei zum Download bereit: https://stop-herdbrand.de/antrag_pflegekasse/ (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Antrag_Pflegekasse.pdf)
Über Stop Herdbrand
"Stop Herdbrand" ist eine Initiative des Netzwerks für Brandschutz in der Küche. Unterstützer dieses Netzwerks sind die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (DAlzG), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe von DFV und vfdb, die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik sowie Hersteller von Herdwächtern.
Die Pressemitteilung als PDF (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Pressemitteilung_Stop_Herdbrand_01.102026.pdf)
Pressekontakt:
Claudia Groetschel
Netzwerk für Brandschutz in der Küche
Tel.: 030/44 02 01 33
E-Mail: info@stop-herdbrand.de
www.stop-herdbrand.de
Original-Content von: Netzwerk für Brandschutz in der Küche, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/181048/6360911
Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen einen Herdwächter von ihrer Pflegekasse finanzieren lassen. Darauf weist die Initiative "Stop Herdbrand" anlässlich des Weltseniorentags am 1. Oktober hin. Viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kennen diese Möglichkeit bislang nicht.
"Ein Pflegegrad eröffnet vielen Familien eine konkrete Möglichkeit, den Brandschutz in der Küche zu verbessern. Denn nur ein Herdwächter kann einen Küchenbrand verhindern, bevor er entsteht. Das schützt die Senioren und gibt Angehörigen zusätzliche Sicherheit", sagt Hermann Schreck, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes und ständiger Vertreter des Präsidenten.
Ein neues Infoblatt (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Antrag_Pflegekasse.pdf) der Initiative erklärt, unter welchen Voraussetzungen eine Kostenübernahme infrage kommt und welche Unterlagen für den Antrag benötigt werden.
Selbstständigkeit im Alltag erhalten
Für viele Senioren gehört selbstständiges Kochen zum Alltag. Mit zunehmendem Alter können jedoch Gedächtnis, Sehvermögen, Mobilität oder Reaktionsfähigkeit nachlassen. Dadurch steigt das Risiko für Unfälle und Brände. Nach Angaben der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes entsteht fast jeder zweite Wohnungsbrand in der Küche.
61 Prozent der Brandtoten in Deutschland sind älter als 60 Jahre. Herdwächter sind die einzige Sicherheitslösung für Haushalte, die Brände tatsächlich verhindern. Damit stellen sie die nächste Generation des vorbeugenden Brandschutzes dar.
Technik greift ein, bevor ein Brand entsteht
Ein Herdwächter überwacht über einen Sensor die Temperaturentwicklung am Kochfeld. Erkennt das System eine gefährliche Situation, warnt es zunächst akustisch. Reagiert niemand, unterbricht eine Steuereinheit die Stromzufuhr und schaltet das Kochfeld ab. Die Installation der Steuereinheit an den Herd wird von einem Elektrofachbetrieb übernommen.
Weitere Informationen zur Funktionsweise, Förderung und Installation von Herdwächtern gibt es unter www.stop-herdbrand.de.
Kostenübernahme bei Pflegegrad möglich
Herdwächter gelten als technische Pflegehilfsmittel. Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, kann die Pflegekasse die Kosten für das Gerät und den Einbau übernehmen.
Eine Kostenübernahme wird in der Regel gewährt, wenn: die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad hat; Risiken und Gefahren am Herd nicht rechtzeitig wahrnehmen oder darauf reagieren kann; allein oder über weite Teile des Tages allein lebt; und selbst und ohne Aufsicht kocht.
Auch Angehörige können einen Antrag stellen
Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von bevollmächtigten Angehörigen gestellt werden. Auch Pflegefachkräfte oder der Medizinische Dienst können den Bedarf anstoßen. Vor dem Kauf und der Installation des Herdwächters sollte der Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag auf Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse,
- kurze Begründung für den Bedarf, und
- Kostenvoranschlag eines Elektrobetriebs für Gerät und Einbau des bei der GKV gelisteten Herdwächters, mit der zugehörigen Pflegehilfsmittelnummer 52.40.03.3001
Das neue Infoblatt von "Stop Herdbrand" fasst die Voraussetzungen und den Ablauf verständlich zusammen. Es steht unter folgendem Link kostenfrei zum Download bereit: https://stop-herdbrand.de/antrag_pflegekasse/ (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Antrag_Pflegekasse.pdf)
Über Stop Herdbrand
"Stop Herdbrand" ist eine Initiative des Netzwerks für Brandschutz in der Küche. Unterstützer dieses Netzwerks sind die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. (DAlzG), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV), die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb), der Gemeinsame Ausschuss Brandschutzerziehung, Brandschutzaufklärung und Selbsthilfe von DFV und vfdb, die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik sowie Hersteller von Herdwächtern.
Die Pressemitteilung als PDF (https://stop-herdbrand.de/wp-content/uploads/2026/09/Pressemitteilung_Stop_Herdbrand_01.102026.pdf)
Pressekontakt:
Claudia Groetschel
Netzwerk für Brandschutz in der Küche
Tel.: 030/44 02 01 33
E-Mail: info@stop-herdbrand.de
www.stop-herdbrand.de
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