DJ EZB passt Rahmen für Repo-Sicherheiten an
Von Hans Bentzien
DOW JONES--Die Europäische Zentralbank (EZB) passt das Regelwerk für Assets an, die Banken und andere Kapitalgesellschaften als Sicherheit in Repo-Geschäften einreichen können. Zu den geplanten Veränderungen gehört, dass die EZB künftig bei der Beurteilung der Notenbankfähigkeit von Assets, die der Privatsektor einreicht, das zweitbeste Rating externer Ratingagenturen heranziehen wird. Dieses Rating wird außerdem bei der Bemessung von Bewertungsabschlägen ("haircuts") herangezogen, wie die EZB mitteilte. Dies gilt für private Vermögenswerte wie unbesicherte Bankschuldverschreibungen, gedeckte Bankschuldverschreibungen sowie Vermögenswerte, die von nichtfinanziellen Kapitalgesellschaften und dem öffentlichen Sektor außerhalb des Euroraums begeben werden. Für Vermögenswerte des öffentlichen Sektors im Euroraum gilt demnach weiterhin das beste Rating.
Kreditforderungen, die nicht alle Anforderungen des allgemeinen Sicherheitenrahmens erfüllen, aber von einer Covid-19-bezogenen Garantie des öffentlichen Sektors im Rahmen des temporären Regelwerks profitieren, bleiben nur noch bis Ende 2026 notenbankfähig.
Finanztochtergesellschaften von Emittentengruppen aus dem Bereich der nicht-finanziellen Kapitalgesellschaften unterliegen laut EZB-Mitteilung unter bestimmten Bedingungen nun derselben Kategorie für Bewertungsabschläge wie nicht-finanzielle Kapitalgesellschaften. Diese Unternehmen werden künftig der Bewertungsabschlagskategorie 3 zugeordnet, sind als Schuldner von Kreditforderungen notenbankfähig und unterliegen dem Klimafaktor im Sicherheitenrahmen des Eurosystems. Dadurch wird die Angleichung an ihre nicht-finanziellen Muttergesellschaften sichergestellt.
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September 29, 2026 05:14 ET (09:14 GMT)
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