Olching (ots) -
Weniger Geld von der Krankenkasse, höhere Behandlungskosten: Beim Zahnersatz wächst die Finanzierungslücke von zwei Seiten. Die beschlossene Kürzung der Festzuschüsse ist dabei nur ein Teil des Problems. Eine Zahnzusatzversicherung gewinnt weiter an Bedeutung.
Bereits im Oktober 2025 warnte das Vergleichsportal Zahnzusatzversicherung-Experten.de vor möglichen Leistungskürzungen beim Zahnarzt (https://www.presseportal.de/pm/154285/6130051). Damals standen politische Forderungen nach mehr privater Eigenverantwortung im Raum. Jetzt ist eine konkrete Kürzung beschlossen:
Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10%. Ohne Vorsorgebonus übernimmt die Krankenkasse künftig nur noch 50 statt 60 Prozent der maßgeblichen Regelversorgungskosten. Mit fünf Jahren nachgewiesener Vorsorge sind es 60 statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Quelle: Informationen der KZV Berlin (https://www.kzv-berlin.de/fuer-praxen/gesundheitsreform-2026)
Die große Finanzierungslücke besteht schon heute
In Euro fällt die zusätzliche Belastung häufig überschaubar aus. Denn die Kürzung betrifft ohnehin nur die festgelegten Kosten der Regelversorgung - nicht den gesamten Rechnungsbetrag einer aufwendigeren Behandlung - der Großteil war schon vorher Privatleistung.
Ein vereinfachtes Beispiel: Liegen die Kosten der Regelversorgung bei 1.000 Euro, sinkt der Zuschuss für GKV-Patienten von 600 auf 500 Euro (ohne Bonus). Kostet die tatsächlich gewählte Versorgung 3.000 Euro (z.B. weil man sich für ein Implantat statt Brücke entscheidet), steigt der selbst zu finanzierende Betrag von 2.400 auf 2.500 Euro.
Die zusätzlichen 100 Euro sind ärgerlich. Das größere Problem sind jedoch die 2.400 Euro, die schon vorher selbst zu bezahlen waren. Gerade bei hochwertigem Zahnersatz deckt der Festzuschuss häufig nur einen kleinen Teil der Rechnung.
Für anerkannte Härtefälle bleibt die vollständige Übernahme der Regelversorgung erhalten. Eine darüber hinausgehende Versorgung ist damit jedoch nicht automatisch abgedeckt.
Inflation und höhere Honorare verschärfen das Problem
Gleichzeitig geraten Zahnarztpraxen durch gestiegene Personal-, Material- und Betriebskosten unter massiven wirtschaftlichen Druck. Die Kostenexplosion zwingt Zahnärzte dazu, ihre Honorare anzupassen. Die Bundeszahnärztekammer fordert deshalb eine Anpassung der privaten Gebühren und unterstützt Praxen beim Einsatz von Honorarvereinbarungen. Quelle: Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer (https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/jahresbericht/jahresbericht_bzaek.pdf)
Auch Maximilian Waizmann, Geschäftsführer von Zahnzusatzversicherung-Experten.de, beobachtet bei der täglichen Beratung immer häufiger Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ.
"Früher war das die absolute Ausnahme. In den letzten Jahren sehen wir immer häufiger, dass Zahnarzt-Praxen auch mal den 4- oder 5fachen Satz der GOZ abrechnen, teilweise auch mehr - zum Beispiel bei Füllungstherapien oder Wurzelbehandlungen." so Waizmann.
Solche Honorare können auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung zulässig sein. Diese muss vor Erbringung der Leistung nach persönlicher Absprache schriftlich geschlossen werden. Sie muss außerdem darauf hinweisen, dass eine vollständige Erstattung durch Kostenträger möglicherweise nicht gewährleistet ist.
Für Patienten kommen damit zwei Entwicklungen zusammen: Der gesetzliche Zuschuss sinkt, während die tatsächlichen Behandlungskosten steigen. Die finanzielle Lücke wächst dadurch stärker als allein durch die beschlossene Kürzung der gesetzlichen Zuschüsse.
Private Vorsorge wird immer wichtiger
Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht und größere Rechnungen nicht aus Rücklagen bezahlen möchte, hatte bereits bisher gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung. Die aktuellen Entwicklungen machen einen passenden Schutz noch wichtiger.
Dabei reicht es nicht, nur auf eine beworbene Erstattung von 90 oder 100 Prozent zu schauen. Entscheidend ist, welche Kosten der Tarif tatsächlich als erstattungsfähig anerkennt. Begrenzt er die Erstattung auf den 3,5-fachen GOZ-Satz, kann bei einer darüber hinausgehenden Honorarvereinbarung trotz hoher Erstattungsquote ein Eigenanteil bleiben. Quelle: Ratgeber zu Zahnzusatzversicherung über 3,5fach GOZ (https://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/zahnzusatzversicherung-ueber-3-5-fach-goz.html)
Ebenso wichtig ist die Berechnungsgrundlage: Ein Tarif, der lediglich den gesetzlichen Festzuschuss verdoppelt, kann bei sinkender Kassenleistung ebenfalls weniger zahlen. Grenzen für Implantate sowie Material- und Laborkosten verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit.
Bestehende Verträge sollten deshalb geprüft werden. Vor einer Behandlung mit Honorarvereinbarung empfiehlt es sich, die konkrete Erstattung anhand des Kostenplans mit dem Versicherer zu klären.
Wer sich neu absichern möchte, sollte frühzeitig handeln: Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind in üblichen Tarifen regelmäßig ausgeschlossen. Quelle: Informationen der Bundeszahnärztekammer (https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Patienten/LZKS/PATB/DOKUMENTE/2020_08_27_BZAEK_zusatzversicherungen.pdf)
Ist das nur der Anfang?
Ob weitere Leistungskürzungen folgen, bleibt offen - berücksichtigt man die aktuellen Entwicklungen werden sie vermutlich unausweichlich sein.
Die Warnung aus der Pressemitteilung von Oktober 2025 gewinnt damit an Aktualität: Versicherte müssen sich stärker damit beschäftigen, welchen Teil ihrer Zahnversorgung sie selbst finanzieren können. Sinkende Zuschüsse und steigende Behandlungskosten machen diese Frage zunehmend dringlich.
Wichtig: Wer bereits Zahnersatz plant, sollte die Übergangsregel kennen: Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse gelten die bisherigen Regelungen weiter. Maßgeblich ist die Bewilligung durch die Krankenkasse. Quelle: Gesetzliche Übergangsregelung (https://www.kzv-berlin.de/fileadmin/user_upload_kzv/Praxis-Service/1a_Gesundheitsreform-2026/GKV-BStabG_Bundesgesetzblatt.pdf)
Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:
Die Versicherungsmakler Experten GmbH bietet seit 2009 einen der umfassendsten Vergleichsrechner für Zahnzusatzversicherungen. In über 15 Jahren wurden über 100.000 Beratungen durchgeführt und rund 50.000 Kunden haben ihre Zahnzusatzversicherung über das Vergleichsportal abgeschlossen. Der Vergleich wird bundesweit von vielen tausenden Zahnärzten empfohlen. Die bekannte "To-Go" Vergleichstabelle wird mit einer Auflage von über 900.000 Exemplaren regelmäßig an Zahnärzte in ganz Deutschland verschickt. Alle Zahnzusatzversicherungen werden im Rahmen des "Experten-Test" mit mehr als 20 exakt definierten Testkriterien untersucht und nach einem wissenschaftlich mathematischen Standard bewertet. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine Vergütung.
Pressekontakt:
Maximilian Waizmann
mw@vm-experten.de
Versicherungsmakler Experten GmbH
Feursstr. 56
82140 Olching
www.zahnzusatzversicherung-experten.de
Original-Content von: Versicherungsmakler Experten GmbH, übermittelt durch news aktuell
Originalmeldung: https://www.presseportal.de/pm/154285/6361298
Weniger Geld von der Krankenkasse, höhere Behandlungskosten: Beim Zahnersatz wächst die Finanzierungslücke von zwei Seiten. Die beschlossene Kürzung der Festzuschüsse ist dabei nur ein Teil des Problems. Eine Zahnzusatzversicherung gewinnt weiter an Bedeutung.
Bereits im Oktober 2025 warnte das Vergleichsportal Zahnzusatzversicherung-Experten.de vor möglichen Leistungskürzungen beim Zahnarzt (https://www.presseportal.de/pm/154285/6130051). Damals standen politische Forderungen nach mehr privater Eigenverantwortung im Raum. Jetzt ist eine konkrete Kürzung beschlossen:
Zum 1. Januar 2027 sinken die Festzuschüsse für Zahnersatz um 10%. Ohne Vorsorgebonus übernimmt die Krankenkasse künftig nur noch 50 statt 60 Prozent der maßgeblichen Regelversorgungskosten. Mit fünf Jahren nachgewiesener Vorsorge sind es 60 statt 70 Prozent, mit zehn Jahren 65 statt 75 Prozent. Quelle: Informationen der KZV Berlin (https://www.kzv-berlin.de/fuer-praxen/gesundheitsreform-2026)
Die große Finanzierungslücke besteht schon heute
In Euro fällt die zusätzliche Belastung häufig überschaubar aus. Denn die Kürzung betrifft ohnehin nur die festgelegten Kosten der Regelversorgung - nicht den gesamten Rechnungsbetrag einer aufwendigeren Behandlung - der Großteil war schon vorher Privatleistung.
Ein vereinfachtes Beispiel: Liegen die Kosten der Regelversorgung bei 1.000 Euro, sinkt der Zuschuss für GKV-Patienten von 600 auf 500 Euro (ohne Bonus). Kostet die tatsächlich gewählte Versorgung 3.000 Euro (z.B. weil man sich für ein Implantat statt Brücke entscheidet), steigt der selbst zu finanzierende Betrag von 2.400 auf 2.500 Euro.
Die zusätzlichen 100 Euro sind ärgerlich. Das größere Problem sind jedoch die 2.400 Euro, die schon vorher selbst zu bezahlen waren. Gerade bei hochwertigem Zahnersatz deckt der Festzuschuss häufig nur einen kleinen Teil der Rechnung.
Für anerkannte Härtefälle bleibt die vollständige Übernahme der Regelversorgung erhalten. Eine darüber hinausgehende Versorgung ist damit jedoch nicht automatisch abgedeckt.
Inflation und höhere Honorare verschärfen das Problem
Gleichzeitig geraten Zahnarztpraxen durch gestiegene Personal-, Material- und Betriebskosten unter massiven wirtschaftlichen Druck. Die Kostenexplosion zwingt Zahnärzte dazu, ihre Honorare anzupassen. Die Bundeszahnärztekammer fordert deshalb eine Anpassung der privaten Gebühren und unterstützt Praxen beim Einsatz von Honorarvereinbarungen. Quelle: Jahresbericht der Bundeszahnärztekammer (https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/presse/jahresbericht/jahresbericht_bzaek.pdf)
Auch Maximilian Waizmann, Geschäftsführer von Zahnzusatzversicherung-Experten.de, beobachtet bei der täglichen Beratung immer häufiger Abrechnungen oberhalb des 3,5-fachen Satzes der Gebührenordnung für Zahnärzte, kurz GOZ.
"Früher war das die absolute Ausnahme. In den letzten Jahren sehen wir immer häufiger, dass Zahnarzt-Praxen auch mal den 4- oder 5fachen Satz der GOZ abrechnen, teilweise auch mehr - zum Beispiel bei Füllungstherapien oder Wurzelbehandlungen." so Waizmann.
Solche Honorare können auf Grundlage einer individuellen Honorarvereinbarung zulässig sein. Diese muss vor Erbringung der Leistung nach persönlicher Absprache schriftlich geschlossen werden. Sie muss außerdem darauf hinweisen, dass eine vollständige Erstattung durch Kostenträger möglicherweise nicht gewährleistet ist.
Für Patienten kommen damit zwei Entwicklungen zusammen: Der gesetzliche Zuschuss sinkt, während die tatsächlichen Behandlungskosten steigen. Die finanzielle Lücke wächst dadurch stärker als allein durch die beschlossene Kürzung der gesetzlichen Zuschüsse.
Private Vorsorge wird immer wichtiger
Wer hochwertigen Zahnersatz wünscht und größere Rechnungen nicht aus Rücklagen bezahlen möchte, hatte bereits bisher gute Gründe für eine Zahnzusatzversicherung. Die aktuellen Entwicklungen machen einen passenden Schutz noch wichtiger.
Dabei reicht es nicht, nur auf eine beworbene Erstattung von 90 oder 100 Prozent zu schauen. Entscheidend ist, welche Kosten der Tarif tatsächlich als erstattungsfähig anerkennt. Begrenzt er die Erstattung auf den 3,5-fachen GOZ-Satz, kann bei einer darüber hinausgehenden Honorarvereinbarung trotz hoher Erstattungsquote ein Eigenanteil bleiben. Quelle: Ratgeber zu Zahnzusatzversicherung über 3,5fach GOZ (https://www.zahnzusatzversicherung-experten.de/zahnzusatzversicherung-ueber-3-5-fach-goz.html)
Ebenso wichtig ist die Berechnungsgrundlage: Ein Tarif, der lediglich den gesetzlichen Festzuschuss verdoppelt, kann bei sinkender Kassenleistung ebenfalls weniger zahlen. Grenzen für Implantate sowie Material- und Laborkosten verdienen ebenfalls Aufmerksamkeit.
Bestehende Verträge sollten deshalb geprüft werden. Vor einer Behandlung mit Honorarvereinbarung empfiehlt es sich, die konkrete Erstattung anhand des Kostenplans mit dem Versicherer zu klären.
Wer sich neu absichern möchte, sollte frühzeitig handeln: Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind in üblichen Tarifen regelmäßig ausgeschlossen. Quelle: Informationen der Bundeszahnärztekammer (https://www.zahnaerzte-in-sachsen.de/fileadmin/Patienten/LZKS/PATB/DOKUMENTE/2020_08_27_BZAEK_zusatzversicherungen.pdf)
Ist das nur der Anfang?
Ob weitere Leistungskürzungen folgen, bleibt offen - berücksichtigt man die aktuellen Entwicklungen werden sie vermutlich unausweichlich sein.
Die Warnung aus der Pressemitteilung von Oktober 2025 gewinnt damit an Aktualität: Versicherte müssen sich stärker damit beschäftigen, welchen Teil ihrer Zahnversorgung sie selbst finanzieren können. Sinkende Zuschüsse und steigende Behandlungskosten machen diese Frage zunehmend dringlich.
Wichtig: Wer bereits Zahnersatz plant, sollte die Übergangsregel kennen: Für vor dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse gelten die bisherigen Regelungen weiter. Maßgeblich ist die Bewilligung durch die Krankenkasse. Quelle: Gesetzliche Übergangsregelung (https://www.kzv-berlin.de/fileadmin/user_upload_kzv/Praxis-Service/1a_Gesundheitsreform-2026/GKV-BStabG_Bundesgesetzblatt.pdf)
Über die Versicherungsmakler Experten GmbH:
Die Versicherungsmakler Experten GmbH bietet seit 2009 einen der umfassendsten Vergleichsrechner für Zahnzusatzversicherungen. In über 15 Jahren wurden über 100.000 Beratungen durchgeführt und rund 50.000 Kunden haben ihre Zahnzusatzversicherung über das Vergleichsportal abgeschlossen. Der Vergleich wird bundesweit von vielen tausenden Zahnärzten empfohlen. Die bekannte "To-Go" Vergleichstabelle wird mit einer Auflage von über 900.000 Exemplaren regelmäßig an Zahnärzte in ganz Deutschland verschickt. Alle Zahnzusatzversicherungen werden im Rahmen des "Experten-Test" mit mehr als 20 exakt definierten Testkriterien untersucht und nach einem wissenschaftlich mathematischen Standard bewertet. Die Versicherungsmakler Experten GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig und erhält für die Vermittlung und Betreuung eine Vergütung.
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Maximilian Waizmann
mw@vm-experten.de
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