Ein leitender Angestellter muss für Überweisungen von mehr als 50 Mio. Euro haften, die er aufgrund gefälschter Anweisungen veranlasste. Das Landesarbeitsgericht Köln schloss eine Haftungsbegrenzung unter Verweis auf die bestehende D&O-Police aus und bestätigte zugleich die fristlose Kündigung. Eine vom Arbeitgeber finanzierte Directors-and-Officers-Versicherung (D&O-Versicherung) schließt eine Haftungserleichterung nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung aus. Über diese Entscheidung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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